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Häufige Fragen

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Häufige Fragen (FAQ) zu den Verbraucherzentralen

  • Warum zur Verbraucherzentrale?
  • Wie finanziert sich die Verbraucherzentrale?
  • Zu welchen Themen berät die Verbraucherzentrale?
  • Wo finde ich die nächste Beratungsstelle?
  • Kann ich mich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen?
  • Warum kostet die Beratung Geld?
  • Ist die Beratung auch wirklich unabhängig?
  • Was sind die Kernaufgaben der Verbraucherzentrale?
  • Was hat die Verbraucherzentrale für die Verbraucher erreicht?
  • Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale?
  • Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest - was ist eigentlich der Unterschied?
    Warum zur Verbraucherzentrale?
    Eine unabhängige Interessensvertretung der Verbraucher ist heute durch den Umbau der Sozialsysteme (Altersvorsorge, Gesundheitswesen), der Unübersichtlichkeit der liberalisierten Märkte (Energie, Telekommunikation) und der Globalisierung der Unternehmen wichtiger denn je. Da wir eine überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation sind, beraten wir Sie anbieterunabhängig, denn Unterstützung finden die Verbraucher in Deutschland traditionell auf nichtstaatlicher Ebene. Die Verbraucherzentrale ist ihr erster Ansprechpartner für umfassende Verbraucherinformation und Beratung. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick bei unübersichtlichen Angebotsmärkten und einen Durchblick bei komplexen Marktbedingungen. Außerdem benennen wir Gesundheits- oder Umweltaspekte, die Kaufentscheidungen beeinflussen können.
    Schwerpunkt ist die Beratung in rechtlichen Fragen. Verbraucher erfahren bei uns, welche Rechte sie haben und wie sie durchzusetzen sind.
    Wir beraten Verbraucher allerdings nur im Rechtsverhältnis zu Unternehmern. Eine Beratung im Rechtsverhältnis zwischen Verbraucher und Verbraucher oder zwischen Unternehmer und Unternehmer können wir aus satzungsrechtlichen Gründen nicht anbieten. Allerdings beraten wir Unternehmer, wenn sie in ihrer Rolle als Verbraucher die Hilfe der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen wollen.
    Verbraucher, die bereits anwaltlich beraten oder vertreten sind, werden nicht beraten oder vertreten.

    Wie finanziert sich die Verbraucherzentrale?
    Die Verbraucherzentrale finanziert sich aus öffentlichen Zuwendungen des Landes, des Bundes, der Kommunen, zum Teil auch der Landkreise, in denen wir Beratungsstellen unterhalten, aus Projektmitteln, Spenden sowie Einnahmen aus der Beratung. Genaueres veröffentlichen wir in unseren Jahresberichten.

    Zu welchen Themen berät die Verbraucherzentrale?
    In unseren Beratungsstellen beraten wir Sie unter anderem zu Themen des Verbraucherrechts und zu Entscheidungen rund ums Geld – zum Beispiel zu Kauf- und Dienstleistungsverträgen, falschen Versprechen aus Gewinnspielen, zur Berechtigung von Telekommunikations- und Energieabrechnungen, zu Versicherungen und zur richtigen Altersvorsorge sowie an ausgewählten Standorten zu den neuesten Wunderdiäten und Nahrungsergänzungsmitteln.
    Wir beraten zu den Themen:
    * Finanzen und Kredit
    * Versicherungen
    * Baufinanzierung
    * Verbraucherrechtsfragen (Reiserecht, Kaufrecht, Urheberrecht u.v.m.)
    * Digitale Welt (Telekommunikation, Internet)
    * Energie
    * Lebensmittel und Ernährung
    * Haushalt und Freizeit
    Auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen finden Sie das vollständige Beratungsangebot in Ihrem Bundesland.

    Wo finde ich die nächste Beratungsstelle?
    Eine Übersicht über die nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie hier.

    Kann ich mich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen?
    Telefonische Beratung sowie nähere Einzelheiten über das konkrete Beratungsangebot und die Zeiten, zu denen Sie uns erreichen, finden Sie hier. Weitere Informationen zur E-Mail-Beratung erhalten Sie hier.

    Warum kostet die Beratung Geld?
    Da die öffentlichen Zuwendungen in den letzten Jahren kaum noch ausreichen, um das Dienstleistungsangebot im gewohnten Umfang aufrecht zu erhalten, muss die Verbraucherzentrale einen immer größer werdenden Teil der benötigten Mittel selbst erwirtschaften. Die Beratungsentgelte decken dabei meist nur einen Teil der entstehenden Kosten.

    Ist die Beratung auch wirklich unabhängig?
    Die Verbraucherzentralen sind überparteiliche und anbieterunabhängige gemeinnützige Vereine. Mit ihrer Arbeit verfolgen die Verbraucherzentralen keine kommerziellen Interessen und beraten daher ausschließlich im Interesse des Verbrauchers.

    Was sind die Kernaufgaben der Verbraucherzentrale?
    Wir
    * beraten Sie anbieterunabhängig und individuell
    * informieren Medien und Öffentlichkeit über wichtige Verbraucherthemen
    * verschaffen Ihnen einen Überblick über Produkte und Dienstleistungen
    * führen Aktionen, Projekte und Ausstellungen zu interessanten Verbraucherthemen durch
    * verfolgen Rechtsverstöße durch Abmahnungen und Klagen
    * vertreten Verbraucherinteressen auf politisch-parlamentarischer Ebene


    Was hat die Verbraucherzentrale für die Verbraucher erreicht?
    Die Verbraucherzentrale ist seit 1990 für die Verbraucher tätig und hat in dieser Zeit nicht nur Millionen von Bürgerinnen und Bürgern erfolgreich informiert und beraten, sondern darüber hinaus durch ihre Interessenvertretung auch für die Allgemeinheit eine Reihe von Erfolgen erzielt.
    Die Verbraucherzentralen haben das Recht zur Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen. Das bedeutet, dass sie im Rahmen ihres Aufgabengebietes Verbraucher außergerichtlich beraten und vertreten dürfen. Berufs- und Interessenvereinigungen oder Genossenschaften dürfen nur gegenüber ihren Mitgliedern oder Mitgliedern der ihnen angehörenden Vereinigung oder Einrichtung im Rahmen ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereiches rechtsberatend tätig werden. Diese Vorrangstellung ist zweifellos als Anerkennung des Gesetzgebers gegenüber der Arbeit der Verbraucherzentralen zu werten.
    Außerdem haben die Verbraucherzentralen die so genannte Verbandsklagebefugnis. Sie dürfen Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und auf der Grundlage des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG) gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wegen der Verwendung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen und gegen andere Vorschriften, die dem Schutz der Verbraucher dienen (Verbraucherschutzgesetze), abmahnen bzw. dagegen gerichtlich vorgehen.
    Von diesen Klagebefugnissen hat die Verbraucherzentrale immer wieder mit großem Erfolgt Gebrauch gemacht.
    So hat der Bundesgerichtshof in einem von der Verbraucherzentrale Sachsen angestrengten Verfahren im Sinne der Verbraucher entschieden. Die Verwendung einer jeweils handschriftlich eingefügten Klausel "Restzahlung vor Lieferung" in einem Verfahren gegen einen Möbelhändler ist unwirksam. Das bedeutet, dass nunmehr das Gesetz gilt und keine Restzahlung vor Lieferung erfolgen muss (Az: VIII ZR 204/98).
    Im Jahr 2005 bündelte und begleitete die Verbraucherzentrale Sachsen eine so genannte Sammelklage von ca. 400 Verbrauchern gegen einen sächsischen Energieversorger ebenfalls wegen unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Es ging um eine Klausel, nach der die Preise für Gaslieferungen bei Gasversorgungsverträgen außerhalb der Grundversorgung mit Verweis auf die für diese Verträge geltenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen erhöht werden können. Der Bundesgerichtshof stellte im Jahr 2011 klar, dass dies nicht der Fall sein kann (Az: VIII ZR 42/10). Auch wenn er wegen eines Formfehlers des LG Chemnitz in der Sache nicht endgültig entscheiden konnte, stellte der Bundesgerichtshof weiter fest, dass ein einseitiges Preisänderungsrecht nach der Gas-Grundversorgungsverordnung nur dann besteht, wenn es sich um allgemeine Tarifpreise handelt. Der BGH stellte auch hier die Weichen in Richtung eines besseren Verbraucherschutzes.

    Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale?
    Die Verbraucherzentrale ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zur Rechtsberatung und Rechtsbesorgung legitimiert. Sie gibt zunächst Hilfe zur Selbsthilfe und greift erst dann rechtsbesorgend und rechtsverfolgend ein, wenn der Einzelne sich allein nicht durchsetzen kann. Am Anfang steht aber immer erst die Prüfung der Rechtslage durch die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale. Darüber hinaus hat die Verbraucherzentrale die Befugnis, gegen unlauteren Wettbewerb, unzulässige Geschäftsbedingungen und Verstöße gegen andere Vorschriften, die dem Schutz der Verbraucher dienen (Verbraucherschutzgesetz, vorzugehen, soweit Verbraucher direkt davon betroffen sind.

    Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest – was ist eigentlich der Unterschied?
    Die Verbraucherzentrale und die Stiftung Warentest haben klar voneinander getrennte Arbeitsbereiche und Aufgaben. Die Verbraucherzentrale Sachsen berät und informiert die Verbraucher zu ihrem konkreten Problem. Die Beraterinnen und Berater bearbeiten mehr als 100.000 Anfragen jährlich und leisten vor Ort Basisarbeit in den Bereichen Recht und Reklamation, Ernährung, Energie, Produkte, Kredite, Schulden oder Altersvorsorge.
    Die Stiftung Warentest testet Produkte und Dienstleistungen durch vergleichende Untersuchungen in Deutschland und auf dem europäischen Markt. Sie informiert die Verbraucher neutral und allgemeinverständlich durch die Zeitschriften "test", "FINANZtest" und Sonderpublikationen. Ausführliche Dienstleistungs- und Produkttests können sie in den Beratungsstellen einsehen oder erhalten Sie online bei der Stiftung Warentest.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
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Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.