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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

01.06.2001
Ansprechen von Passanten zur Kundenwerbung jetzt zulässig
Sachsens Verbraucherschützer verweisen auf Widerrufsrechte

Das Ansprechen von Passanten mit dem Ziel, sie als Kunden zu werben, ist nicht wettbewerbswidrig. Das entschied das Frankfurter Oberlandesgericht in einem Grundsatzurteil. Zwar seien die Gerichte in der Vergangenheit davon ausgegangen, dass diese Werbemethode sittenwidrig sei. Heutzutage gelte das jedoch nicht mehr. Passanten könnten die Ansprache meistens ignorieren oder ihr mit einer kurzen abweisenden Bemerkung ausweichen (AZ: 6 U 182/00).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15209A.html