Das bisherige System der gesetzlichen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, das zwischen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten unterschied, wurde zum Jahresanfang durch eine abgestufte Rente wegen Erwerbsminderung abgelöst. Die Neuregelungen haben für alle, die noch keine 40 Jahre alt sind, gravierende Auswirkungen. Eine Berufsunfähigkeitsrente können sie vom Staat nicht mehr erwarten. So zählt bei der neuen Erwerbsminderungsrente der berufliche Status nicht mehr. Ein Facharbeiter beispielsweise könnte auf die Ausübung ungelernter Tätigkeiten, ein Professor auf normale Büroarbeiten verwiesen werden. Für die gesetzliche Rentenversicherung sind nur noch der allgemeine Arbeitsmarkt und das nach Stunden berechnete Restarbeitsvermögen des Betroffenen von Bedeutung.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung rückt deshalb jetzt in den Mittelpunkt der persönlichen Vorsorge. Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen weist darauf hin, das auch der Abschluss eines solchen Vertrages keine einfache Angelegenheit ist. Dies fängt schon damit an, dass es Personen mit körperlich anstrengenden Berufen, wie zum Beispiel Bäcker, Gleisbauer oder Fliesenleger, schwer haben, einen Versicherer zu finden. Sie müssen mindestens mit einem erheblichen Prämienzuschlag auf die ohnehin schon nicht billige Versicherungsprämie rechnen. Zweites Problem sind Vorerkrankungen. Wer sich zum Beispiel bereits in jungen Jahren mit Bandscheibenschmerzen plagt, hat es ebenfalls nicht leicht, eine passende Versicherung zu finden. "Keinesfalls sollten jedoch gesundheitliche Beschwerden bei Antragstellung verschwiegen werden", warnt Andrea Hoffmann, denn sonst geht man im Schadenfall gänzlich leer aus. Im Kleingedruckten, also hier in den Versicherungsbedingungen, unterscheiden sich die Angebote ebenfalls. Da gibt es verbraucherfreundlichere und auch weniger günstig formulierte Regelungen. Deren Tragweite kann der Laie nicht allein beim Lesen erfassen, weshalb die sächsischen Verbraucherschützer ihre Hilfe anbieten.
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