Wer jetzt noch zu Hause mit einem alten schnurlosen Telefon mit dem Standard "CT1" aus den 80er/ Anfang der 90er Jahre telefoniert, handelt sich möglicherweise viel Ärger ein. Und wer meint, beim Kauf eines solchen Gerätes auf dem Flohmarkt oder im Auslandsurlaub ein günstiges Schnäppchen zu machen, sollte lieber die Finger davon lassen. Wie die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post informiert, durften diese Geräte nur bis zum Jahresende 1997 betrieben werden. Seit diesem Zeitpunkt werden die Funkfrequenzen, in welchen diese Apparate arbeiten (914 - 915 MHz bzw. 959 - 960 MHz), zur Erweiterung der Netzkapazitäten des Mobilfunks vergeben und genutzt.
Dies kann nun dazu führen, dass die veralteten Schnurlos-Telefone in der Umgebung ihres Besitzers Funkstörungen verursachen. Wenn der Regulierungsbehörde solche Funkstörungen gemeldet werden, muss sie diesen nachgehen, um die Ursachen festzustellen und zu beheben. Und das kann richtig teuer werden: Wenn der Funkmessdienst ein veraltetes schnurloses Telefon als "Störenfried" ermittelt, muss die Behörde dem Besitzer die entstandenen Kosten für den personellen und materiellen Aufwand der Störungseingrenzung in Rechnung stellen. Obendrein ist noch ein Bußgeld wegen ordnungswidrigen Betreibens des alten Apparates fällig.
Wer sich nicht sicher ist, ob sein altes Gerät noch betrieben werden darf, kann sich bei den Außenstellen der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation danach erkundigen. Auch Sachsens Verbraucherschützer wissen, woran man Geräte des veralteten Standards erkennt. Ganz schnelle Auskunft geben sie dazu am Beratungstelefon unter 0190 - 79 777-3 immer montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 18 Uhr (2,42 DM/min bzw. 1,24 €/min).
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