Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

08.08.2001
Mit Minuten "Mäuse machen"
Verbraucher-Zentrale Sachsen kritisiert Abrechnungstakt von Telekommunikationsanbietern

„Wer meint, dass deutsche Gesetze es verbieten, Geld für nicht erbrachte Leistungen zu kassieren, der sieht sich zumindest bei Telekommunikationsdienstleistungen getäuscht“, sagt Dr. Evelin Voß von der Verbraucher-Zentrale Sachsen. Hier ist es den Firmen ganz legal gestattet, Ferngespräche im Minutentakt abzurechnen, auch wenn die Verbindung nur Sekunden bestand. Jede angebrochene Minute wird als volle Minute berechnet. Dieser Minuten-Abrechnungstakt ist nicht nur bei der Deutschen Telekom die Regel, sondern auch bei der Mehrzahl jener Firmen, über die man Call by Call preisgünstiger als bei der Telekom telefonieren kann.
Das sind durchaus keine "Peanuts", wie folgendes Rechenexempel zeigt:
Die Branche hat im Jahre 2000, nach Angaben der Regulierungsbehörde, 290 Milliarden Verbindungsminuten realisiert. Wenn davon nur jede zehnte Minute ohne Gegenleistung blieb, so wären das 29 Milliarden Verbindungsminuten. Setzt man einen durchschnittlichen Minutenpreis von 10 Pfennigen an, so hätten die Telekommunikationsfirmen 2,9 Milliarden Mark ohne Gegenleistung kassiert.
Doch wer meint, dass die elektronischen Abrechnungsprogramme der Branche leider nicht sekundengenau rechnen können, der irrt: Im Gegenteil: Nach Expertenaussagen ist für die Abrechnung im Minutentakt sogar spezielle Software notwendig, die dafür sorgt, dass eben nicht sekundengenau abgerechnet wird, sondern die Kasse im Minutentakt klingelt. Da nahezu jedes Ferngespräch während einer bereits angebrochenen Minute endet, gleicht der Minuten-Abrechnungstakt einer Lizenz zum Geld drucken.
Das hat offensichtlich die Firma One.Tel dazu animiert zu testen, wo die "Schmerzgrenze" ihrer Kunden liegt. Seit dem 1. August berechnet sie für alle über ihre Netzvorwahlnummer 01086 Call by Call geführten Ferngespräche am Abend zwischen 18 und 22 Uhr statt dem Minutentakt nunmehr den Vier-Minuten-Takt. Anstelle der rein rechnerisch fälligen 3,5 Pfennige pro Minute werden nun sofort vier mal 3,5 Pfennige fällig, auch wenn die Verbindung nur ein paar Sekunden dauerte.

Hier liegt in Sachen Verbraucherschutz dringender Handlungsbedarf bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, meinen Sachsens Verbraucherschützer. Denn was der TK-Branche recht ist, könnte dann vielleicht dem Gemüsehändler billig sein: Er schafft sich eine Waage an, die nur Kilogramm anzeigt und rundet stets auf volle Kilogramm auf, um beim Preis kräftig zulangen zu können ... .

Wer künftig nicht mit der Stoppuhr in der Hand telefonieren will, dem gibt die Verbraucher-Zentrale Sachsen gern Auskunft, welche Call-by-Call-Anbieter sekundengenau abrechnen. Ganz schnell geht das am Beratungstelefon unter 0190 - 79 777-3 immer montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 18 Uhr (2,42 DM/min bzw. 1,24 €/min).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15235A.html