Seit über zwei Jahren kann der private Verbraucher seinen Stromlieferanten frei wählen, um damit Kosten zu sparen. Inzwischen hat das Interesse an diesem Schritt sehr nachgelassen. Dafür gibt es nach Auffassung der sächsischen Verbraucher-Zentrale mehrere Gründe.
So scheut sich der Wechselwillige beispielsweise vor den Problemen, die im Dreiecksverhältnis zwischen Verbraucher, neuem und altem Versorger auftreten können. Schließlich ist nicht immer klar, ob der Wechsel bei Kündigung des alten Vertrages und bei Abschluss einer neuen Vereinbarung auch wirklich zustande kommt. Dadurch kann es beim monatlichen Pauschalbetrag zu doppelten Abbuchungen kommen.
Ebenso unerfreulich ist es, wenn trotz Kündigung des bisherigen Vertrages, der ehemalige Versorger danach mitteilt, dass man nun wieder Kunde bei ihm sei. Das geschieht immer dann ,wenn der neue und der alte Versorger noch gar keine vertraglichen Beziehungen über eine Netznutzung oder über eine Durchleitung abgeschlossen hatten. Oder es stehen Zahlungen über eine Netznutzung aus, die gewöhnlich der neue Versorger mit übernimmt. Da tauchen plötzlich Wechselgebühren und nicht überschaubare Netznutzungsgebühren auf oder es werden Registrierungsgebühren sowie unterschiedliche Preise bei Mehr- oder Minderverbrauch verlangt.
"Wer sich Ärger ersparen will", rät Roland Pause, Stromexperte bei der Verbraucher-Zentrale Sachsen, "sollte sich unbedingt vorher informieren, ob der neue Stromlieferant überhaupt in den Bereich des bisherigen Versorgers liefern kann." Es ist außerdem darauf zu achten, ob im Angebotspreis alle zusätzlichen Kosten wie beispielsweise Ökosteuer, Mehrwertsteuer oder Netznutzungsentgelt enthalten sind. Wenn das noch hinzu kommt, kann der vermeintlich günstige Strompreis ganz schnell in die Höhe gehen.
Kleinere Anbieter, die neu auf den Markt kommen, müssen wegen der Beistellung oder Netznutzung von Strom mitunter hohe Verluste machen. Die hier oft verlangte einmalige Bearbeitungsgebühr sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Bei einem möglichen Konkurs des Versorgers könnte der Verbraucher dann als Letzter in der Gläubiger-Reihe stehen und meist leer ausgehen.
"Auch der Abschluss von mehreren Verträgen wie Stromliefervertrag und Netznutzungsvertrag", so der Stromexperte der Verbraucher-Zentrale " hält viele Verbraucher von ihrem Wechselwunsch ab. Nicht zuletzt bieten manche alte Versorger jetzt günstigere Konditionen für die Stromlieferung an, so dass sich ein Wechsel nicht mehr lohnt."
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