Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

18.09.2001
Kontolos – Ratlos?
Sachsens Verbraucherschützer raten Betroffenen nicht aufzugeben und halten Musterbriefe parat

Das Recht auf ein Girokonto für Jedermann bleibt ein aktuelles Thema. Sachsens Verbraucherschützer verzeichnen wieder eine ansteigende Anzahl von Beschwerden.

Der Fall des Herrn W. aus Leipzig ist typisch für viele Betroffene. Seit 1997 hat er kein Girokonto mehr. Seinen Zahlungsverkehr wickelt er seitdem über Bekannte ab. Notwendige Zahlungen, wie die monatlich anfallende Miete, muss er als Barüberweisung tätigen. Doch die sind - gerade wenn es um Überweisungen auf Fremdkonten geht - sehr teuer. Bei der Leipziger Stadt- und Kreissparkasse müssen dafür jetzt schon 19,56 DM pro Überweisung gezahlt werden. Andere Institute langen mit Entgelten zwischen 10 und 15 DM ebenfalls kräftig zu. Diese zusätzlichen Kosten machen den Betroffenen, die häufig schon länger arbeitslos sind, schwer zu schaffen. Auch im Zusammenhang mit der Eurobargeld-Einführung müssen Kontolose mit finanziellen Mehraufwendungen rechnen. Der Ausweg wäre ein eigenes Girokonto, über das der Zahlungsverkehr wesentlich kostengünstiger abgewickelt wird. Doch ein solches zu bekommen, scheint für diese Verbraucher meistens unerreichbar. Schon ein negativer SCHUFA-Eintrag, etwa weil früher ein Kredit nicht mehr bedient oder Versandhausschulden nicht gezahlt wurden und Pfändungen laufen, führt häufig zur Ablehnung des Antrages auf Eröffnung eines Girokontos.

Davon unabhängig soll dennoch jedem Verbraucher ein Girokonto – zumindest auf Guthabenbasis – gewährt werden. Bereits 1995 gaben dazu die deutschen Banken eine freiwillige Selbstverpflichtungserklärung ab. Für die Sparkassen gibt es darüber hinaus sogar gesetzliche Regelungen in den länderspezifischen Sparkassengesetzen, so auch in Sachsen. Doch die Realität beweist, dass dies alles bisher nicht ausreicht. Sachsens Verbraucherschützer treten deshalb weiterhin für ein bundesweit geregeltes Recht auf ein Girokonto ein. Da sich die Notwendigkeit dieser Forderung am besten mit persönlichen Erfahrungen belegen lässt, sollten sich Betroffene an die sächsischen Verbraucherschützer wenden. Zudem weist ein neues Faltblatt der Ombudsmannes der privaten Banken ebenfalls ausdrücklich darauf hin, dass sich Betroffene zur Klärung des Problems an diese Einrichtung halten können. Die Verbraucherschützer sehen mit Spannung dem Ausgang dieser außergerichtlichen Schlichtungsverfahren entgegen. Deshalb unterstützen sie Verbraucher, die sich in diesem Zusammenhang von den Schlichtern helfen lassen wollen. Bei der Verbraucher-Zentrale Sachsen erfährt man, wohin und in welcher Form man sich an die zuständige Schlichtungsstelle zu wenden hat.

Darüber hinaus halten die sächsischen Verbraucherschützer in ihren sechzehn Beratungseinrichtungen Musterbriefe parat, mit denen sich die Betroffenen zunächst selbst an die sich verweigernden Kreditinstitute zwecks einer gütlichen Klärung wenden sollten. Für Betroffene ausschließlich aus der Stadt Leipzig ist diesbezüglich die Schuldnerberatung der Verbraucher-Zentrale Sachsen unter der Rufnummer 0341/960 89 23 erreichbar.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15242A.html