In einem Hotel der gehobenen Mittelklasse müssen Gäste keine Taschenkontrollen über sich ergehen lassen. Das entschied das Amtsgericht Kleve in einem am 24.08.2001 bekannt gewordenen Urteil und sprach einer Türkei-Urlauberin Schadenersatz zu.
Taschenkontrollen seien in einer besseren Hotelkategorie unangemessen und stellten einen Reisemangel dar, erklärte das Gericht. Deshalb könne der Reisepreis gemindert werden. Der Reiseunternehmer hatte erklärt, solche Kontrollen seien in der Türkei üblich, um die Mitnahme von Speisen und Getränken auf die Hotelzimmer zu unterbinden (Az.: 3 C 346/00).
Wer mehr zum Thema „Reiserecht“ wissen will, kann sich an die sächsischen Verbraucherschützer der Verbraucher-Zentrale Sachsen e.V. montags, mittwochs und donnerstags jeweils zwischen 10 und 18 Uhr unter der Service-Nummer 0190/79 777 1 (2,42 DM/Min.) wenden.
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