Mitte September haben die Spitzenverbände der Gasversorgungswirtschaft nochmals über die Verbändevereinbarung Erdgas (VV Erdgas) beraten. Ein 2. Nachtrag enthält Regelungen zu den Technischen Rahmenbedingungen zum Netzzugang bei Erdgas, zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle und zur Anwendung von Standardlastprofilen zur Einbeziehung der Haushaltkunden in den Gaswettbewerb. Damit ist faktisch ab 1.10.2001 der Gasmarkt für den Wettbewerb geöffnet. Die ursprünglich bis zum 30.9.2001 geltende VV Erdgas bleibt bis zum 30.4.2002 in Kraft.
Haushaltskunden müssen jedoch noch bis 1.1.2002 warten, bevor sie am Wettbewerb teilnehmen können. Bis dahin wird die Anwendung der Lastprofile für Haushaltskunden getestet und erprobt.
"Es muss ein diskriminierungsfreier Zugang zu den vorhandenen Gasnetzen erfolgen," sagt Roland Pause, Energieexperte der Verbraucher-Zentrale Sachsen, "nur dann kann der Wettbewerb funktionieren. Wichtige Voraussetzung dazu ist die rechtliche Trennung von Versorgung und Netzbetrieb. Und auch die Gestaltung der Netznutzungsentgelte muss transparent und kostenorientiert sein."
Vor übersteigerten Hoffnungen auf wesentliche Gaspreissenkungen warnen Sachsens Verbraucherschützer. Denn es gibt nur wenige Wettbewerber auf dem deutschen Gasmarkt, verglichen mit dem Strommarkt. Der Handel mit Erdgas ist derzeit vor allem durch Langfristverträge mit den Lieferanten gekennzeichnet. Das hat natürlich auch Einfluss auf die Preise.
Damit nicht die gleichen Fehler wie bei der Liberalisierung des Strommarktes gemacht werden, ist nach Ansicht der Verbraucherschützer eine Regulierungsbehörde unumgänglich.
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