Ende September beschloss der Bundesrat die Novellierung des seit 1999 geltenden Verbraucherinsolvenzverfahrens, nach dem auch privat Verschuldete sozusagen in Konkurs gehen und nach einer Wohlverhaltensphase wieder schuldenfrei leben können. Dieser Weg ist nun sogar für jene verschuldeten Verbraucher frei, die bisher - beispielsweise wegen zu hoher Verfahrenskosten - auf ihrem Schuldenberg sitzen bleiben mussten.
Carmen Hoffmann, Schuldnerberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen rechnet damit, dass die verbesserten Regelungen noch in diesem Jahr in Kraft treten. "Veränderungen wie zum Beispiel die Stundungsmöglichkeit der Verfahrenskosten in Höhe von 3000 bis 5000 DM sowie eine Verkürzung der so genannten Wohlverhaltensperiode um ein Jahr und deren Beginn bereits mit der Eröffnung des Verfahrens stellen enorme Zugangsverbesserungen für den Schuldner dar."
So konnte sich eine junge Frau aus Leipzig beispielsweise, die nach ihrer Scheidung mit zwei Kindern allein dastand, bisher nicht aus ihrer 100.000 DM-Bürgschaft für den Ehemann befreien, da sie die Kosten für das Insolvenzverfahren nicht aufbringen konnte. Seit 1997 lebt sie mit ihren Kindern am Existenzminimum und musste sich regelmäßig dem Druck durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen des Gläubigers aussetzen.
Die neuen gesetzlichen Verbesserungen eröffnen jetzt auch ihr die Möglichkeit, nach dem erfolgreichen Verlauf einer nur noch sechsjährigen Wohlverhaltensphase von ihrer Restschuld schließlich befreit zu sein.
Informationen zu weiteren Änderungen im Verbraucherinsolvenzverfahren sowie eine vertrauensvolle Beratung bieten die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig (Telefon: 0341-9608923) sowie alle vom Land Sachsen anerkannten Insolvenzberatungsstellen kostenlos an. Die Anschriften dafür können bei den zuständigen Insolvenzgerichten in Leipzig, Dresden und Chemnitz erfragt werden.
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