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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

23.10.2001
Ärger mit und ohne SCHUFA
Welche Rechte man gegenüber der Schutzgemeinschaft hat und warum man auf Angebote ohne sie besser verzichtet

Die in letzter Zeit häufig aufgetretene Kritik an der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH) machen sich unseriöse Anbieter zu Nutze. Sie werben für Kredite, Girokonten und Kreditkarten, die angeblich ohne SCHUFA-Auskunft vergeben werden. Verbraucher werden zum Beispiel animiert, sich eine „Banken-ohne-Schufa-Liste“ per Fax abzurufen. „Das kann ein teurer Spaß mit fragwürdigem Nutzen werden“, meint Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Immerhin handelt es sich bei dem angebotenen FAX–Abrufservice unter einer 0190-Nummer um die derzeit teuerste Variante, bei der 3,63 DM pro Minute zu zahlen sind. Bei aller Kritik an der SCHUFA warnen die sächsischen Verbraucherschützer vor Trittbrettfahrern, wie solchen, die Angebote ohne SCHUFA offerieren.

Um die SCHUFA kommt im Alltag kaum ein Verbraucher herum. Sie speichert und übermittelt für ihre Mitgliedsunternehmen verschiedene Daten. Diese Mitglieder sind Anbieter, die Geld- oder Warenkredite vergeben. Von Interesse sind einige wenige Angaben zur Person und weitere Angaben zur Aufnahme und vertragsgemäßen Abwicklung von Geschäften, wie zum Beispiel zu einem Kreditvertrag. Ebenso werden Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten, wie zum Beispiel über nicht bezahlte Kreditraten oder Kartenmissbrauch gesammelt.
Wegen solcher negativer Eintragungen bekommen Verbraucher mitunter viel Ärger. Die Palette reicht dabei von kurzfristigen Kontokündigungen über den Einzug von ec-Karten, die Weigerung von Versandhäusern, Bestellungen entgegenzunehmen oder von Stromanbietern, Lieferungsverträge abzuschließen. Telekommunikationsunternehmen sind dann auch nicht mehr daran interessiert, mit solchen Kunden ins Geschäft zu kommen.
Die Verbraucherschützer haben die Praktiken der SCHUFA und deren Mitgliedsunternehmen im Auge und in der Vergangenheit schon so manches Mal kritisiert. Dabei ging es beispielsweise um unberechtigte negative Einträge, um vorschnelles Handeln von Kreditinstituten oder um verspätete Löschungen.

Wer Probleme mit der SCHUFA hat, sollte sich bei den sächsischen Verbraucherschützern beraten lassen. Sie informieren zum Beispiel auch über das Recht auf Eigenauskunft, über Löschungsrechte oder über die Möglichkeit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, wenn dem Verbraucher ein Schaden wegen eines fehlerhaften negativen Eintrages entstanden ist. Wo sich die nächstgelegene Beratungseinrichtung der Verbraucherzentrale Sachsen befindet und welche Öffnungszeiten diese hat, erfährt man montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr unter der Rufnummer 01805 79 7777 (0,24 DM/Min). Wer sich per Fax einige Informationen über die SCHUFA abrufen will, kann dies rund um die Uhr unter der Nummer 01905 55-3110-112 (1,21 DM/Min.) tun.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15258A.html