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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

13.11.2001
Gentechnik im Käse?
Verbraucherzentrale Sachsen fordert bessere Kennzeichnung von Genprodukten

Woran ist zu erkennen, ob das Lebensmittel im Regal gentechnisch verändert wurde? Immer wieder wird diese Frage den sächsischen Verbraucherschützern gestellt.
Zur Zeit müssen Lebensmittel dann als „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet werden, wenn die Veränderung, z. B. durch Spuren von Erbmaterial im Labor nachweisbar ist. So müssen Mehle aus gentechnisch veränderten Sojabohnen und Mais entsprechend deklariert werden. Im Gegensatz dazu ist die Veränderung bei einem aus dem selben Soja oder Mais gewonnenen hochraffinierten Speiseöl nicht nachweisbar und die Kennzeichnungspflicht entfällt. Aus diesem Grund unterliegen Lebensmittel von Tieren, die mit gentechnisch hergestelltem Futter aufgezogen wurden, keiner Etikettierungspflicht. Auch über den Einsatz von gentechnisch produzierten Enzymen, wie sie beispielsweise bei der Herstellung von Käse eingesetzt werden, verrät die Zutatenliste nichts.
Da nach Kenntnis der Verbraucherschützer der überwiegende Teil der Verbraucher Gentechnik bei der Herstellung von Lebensmitteln ablehnt, sollte die EU den Mitte dieses Jahres vorgelegten Entwurf für eine Verordnung zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Organismen in Lebens- und Futtermitteln nachbessern. Milch, Fleisch, Eier und Fisch von Tieren, die gentechnisch verändertes Futter erhalten haben, sollten unter die Kennzeichnungspflicht fallen, fordern die Verbraucherschützer. Das Gleiche gilt für Lebensmittel, für deren Herstellung Enzyme aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen verwendet werden. „Nur bei einer deutlichen Kennzeichnung können sich Verbraucher bewusst für oder gegen den Einsatz von Gentechnik in der Lebensmittelproduktion entscheiden“, so Uta Viertel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Positive Bestandteile der Verordnung sind aus Sicht der Verbraucherzentrale, dass alle Lebens- und Futtermittel, die auf gentechnisch veränderte Organismen zurückzuführen sind, auch dann kennzeichnungspflichtig werden sollen, wenn ihre Veränderungen im Vergleich zu herkömmlichen Produkten nicht nachweisbar sind. Raffiniertes Öl aus gentechnisch verändertem Mais oder entsprechendem Soja werden dann kennzeichnungspflichtig. Darüber hinaus muss die gesamte Produktions- und Handelskette dokumentiert werden, so dass sich der Weg verarbeiteter Lebensmittel vom Erzeuger bis zum Verbraucher lückenlos zurückverfolgen lässt.
Eine persönliche Beratung bieten die Ernährungsberaterinnen der Verbraucherzentrale Sachsen für 5 DM an. Telefonischer Rat kann immer montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 18 Uhr unter der Service-Nummer 0190 79 777 4 für 2,42 DM pro Minute eingeholt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15261A.html