Am 01. Dezember 2001 tritt das „Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze“ in Kraft. Massive Forderungen seitens der Schuldnerberater und deren Verbände, wie auch der Verbraucherzentrale Sachsen, nach einer Verbesserung des Gesetzes wurden damit endlich umgesetzt. Schon bald nach dem die Insolvenzordnung 1994 in Kraft getreten war, stellte sich die Praxisferne einiger Regelungen heraus. Im Ergebnis dessen kamen viele überschuldete Verbraucher dem Ziel einer Restschuldbefreiung nicht näher.
Die wichtigste Änderung besteht nunmehr darin, dass die Kosten des Insolvenzverfahrens bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet werden können. Dies ist für die oft völlig mittellosen Schuldner sehr wichtig. Bisher wurde diesen Betroffenen der Weg zur Restschuldbefreiung schon allein deshalb versperrt, weil sie die Kosten des Verfahrens vorab nicht aufbringen konnten.
Von wichtiger Bedeutung ist auch, dass die sogenannte Wohlverhaltensphase verkürzt wurde. Zukünftig muss der Schuldner nur noch 6 Jahre lang auf die pfändbaren Beträge seines Einkommens zugunsten seiner Gläubiger verzichten. Darüber hinaus beginnt die Wohlverhaltensphase nunmehr bereits mit der Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens.
Nähere Informationen über die verschiedenen neuen gesetzlichen Änderungen gibt es in den Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen. In Leipzig bieten die sächsischen Verbraucherschützer darüber hinaus eine spezifische Schuldner- und Insolvenzberatung an, die von staatlicher Seite als „anerkannte Stelle“ registriert ist.
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