Beim Kauf von Waren gilt ab Januar 2002 eine auf zwei Jahre verlängerte Gewährleistungsfrist, während der Händler für gebrauchte Waren nun ein Jahr lang einstehen muss.
Werden in der Werbung vom Hersteller besondere Eigenschaften angepriesen, so muss der Händler künftig auch dafür seinen Kopf hinhalten.
Bei der Wahl einer Krankenkasse im Jahr 2002 sind sowohl gesetzlich als auch freiwillig Versicherte gleich gestellt. Das heißt, dass nun jeder Versicherte seine Kasse regulär bis zum Ende des übernächsten Monats kündigen kann. Allerdings ist man dann 18 Monate lang an diese Kasse gebunden.
Heimverträge müssen künftig transparenter sein, bessere Möglichkeiten für eine Beschwerde zulassen und mehr Rechte bei einer Vertragskündigung einräumen. Eine Erhöhung der Entgelte hat der Heimträger genau zu begründen.
Das Zivilprozessreformgesetz sieht vor, dass jeder mündlichen Verhandlung zunächst eine Güteverhandlung vorauszugehen hat. Sie dient dem Ziel, sich vorher zu einigen, ehe vor dem Kadi gestritten wird.
Jedes Pflegeheim und jeder Pflegedienst wird verpflichtet, ein umfassendes Qualitätsmanagement einzuführen. Unabhängige Sachverständige müssen in regelmäßigen Abständen Qualitätskontrollen vornehmen.
Die Pfändungsfreigrenzen werden zum 1. Januar 2002 - erstmals nach zehn Jahren - angehoben. So darf erst ab einem monatlichen Nettolohn von 1820 DM (930,56 EUR) gepfändet werden. Damit wird den Schuldnern das Existenzminimum gesichert.
Neue gesetzliche Überweisungsregelungen sorgen künftig dafür, dass Inlandüberweisungen innerhalb von einem bis maximal drei Bankgeschäftstagen auszuführen sind.
Für die private Altersvorsorge gibt es ab Januar 2002 die ersten zertifizierten Sparverträge. Dazu lautet der Tipp der sächsischen Verbraucherschützer, sich in Ruhe über verschiedene Angebote zu informieren und diese zu vergleichen.
Die regelmäßige Verjährungsfrist verringert sich von bisher 30 Jahren auf nur noch 3 Jahre. Gerade Anleger, die wegen Pflichtverletzungen Ansprüche gegen den Vermittler oder die Vertragsgesellschaft geltend machen wollen, müssen auf die neue - in diesem Fall sehr kurze Frist - achten.
Schmerzensgeld gibt es nicht in jedem Fall, sondern nur, wenn die Schädigung, beispielsweise nach einem Verkehrsunfall, erheblich ist. Das legt das 2. Schadenersatzrechtsänderungsgesetz fest, das voraussichtlich im kommenden Sommer in Kraft treten wird.
Für ec-Schecks fällt ab 1. Januar 2002 die Garantiefunktion weg. Durch den Wegfall der Einlösungsgarantie wird im Geschäftsverkehr die Akzeptanz von ec-Schecks sinken.
Die neue Energiesparverordnung, die am 1. Februar 2002 die Wärmeschutzverordnung von 1995 ablöst, stellt noch höhere Anforderungen an Bauunternehmer, Architekten und Planer. So muss der Energiebedarf eines Hauses künftig drastisch verringert werden.
Alte Heizkessel müssen nach der Bundesimmissionsschutzverordnung nachgebessert oder ausgetauscht werden, wenn die Abgasverluste bestimmte Grenzen überschreiten. Bei zwei Prozentpunkten über dem Grenzwert hat man dafür noch bis November 2002 Zeit.
Über Fischprodukte muss gemäß einer EU-Verordnung künftig besser informiert werden. Dazu gehören zum Beispiel die Angabe der Produktionsmethode und des Fanggebietes.
Die Rindfleischetikettierung muss ab Januar 2002 nun auch EU-weit angeben, wo das Rind geboren wurde, wo es aufgewachsen ist und wo es geschlachtet wurde. In Deutschland werden diese Forderungen bereits seit über einem Jahr umgesetzt.
Obwohl Call-by-Call-Telefonate auch im Ortsnetz erst Ende 2002 nach einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes möglich sein sollen, gibt es auf diesem Gebiet jetzt schon Bewegungen. So wird der Wettbewerb im Ortsnetz derzeit über frei tarifierbare 0190-0-Nummern angekurbelt.
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