Einkünfte aus Kapitalvermögen werden grundsätzlich besteuert. Wer Geld spart oder anlegt, kennt deshalb auch den Freistellungsauftrag. Der Gesetzgeber hat den Verbrauchern einen Sparerfreibetrag eingeräumt, der damit genutzt werden kann. Um den Freibetrag bereits beim Steuerabzug berücksichtigen zu können, muss der Anleger der konto- oder depotführenden Stelle rechtzeitig einen Freistellungsauftrag vorlegen.
„Hinsichtlich der Höhe des Freistellungsbetrages gab es zu Jahresbeginn eine kleine positive Änderung, die vielleicht so manchem Anleger unbekannt geblieben ist,“ meint Andrea Hoffmann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Durch die Euroeinführung hat sich der Freibetrag zu Gunsten des Verbrauchers seit dem 01.01.2002 etwas erhöht. Nunmehr beträgt der Sparerfreibetrag inklusive Werbungskostenpauschale für Alleinstehende 1.601 Euro und für zusammen veranlagte Eheleute 3.202 Euro. Bezogen auf die alten DM-Grenzen von 3100 DM und 6200 DM ist das ein Plus von 31,28 DM und 62,57 DM. Das heißt nichts anderes, als dass seit Jahresbeginn ein paar Euro Zinsen mehr steuerfrei zur Verfügung stehen.
Wer nur einen Freistellungsantrag über die gesamte Höhe bei einem Geldinstitut gestellt hat, muss keine Änderung vornehmen. Hier wird eine automatische Anpassung durch die Bank oder Sparkasse vorgenommen. Wer in der Vergangenheit jedoch verschiedene Freistellungsaufträge in verschiedener Höhe bei verschiedenen Kreditinstituten erteilte, hat nun Handlungsbedarf. Eine automatische Anpassung kann in diesem Fall nicht erfolgen. Damit die kleine Anhebung nicht verschenkt wird, sollte sie vom Verbraucher auf einen der Freistellungsaufträge aufgeschlagen werden. Um die richtige Auswahl zu treffen, sollte man sich einen Überblick über die in diesem Jahr zu erwartenden Einkünfte aus Kapitalvermögen verschaffen bzw. seine Anlagestrategie überdenken.
Sachsens Verbraucherschützer beraten in ihren 14 Beratungseinrichtungen rund um das Thema Geldanlage. Wer dieses Angebot nutzen möchte, kann sich ausführlich beraten lassen. Über die Anschriften, Öffnungszeiten und Kosten informiert montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr das Auskunftstelefon der Verbraucherzentrale Sachsen unter der Nummer 01805 797777 (0,12 €/Min).
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