Es sind kleine walnussgroße bunte durchsichtige schwabbelige Leckereien, die so harmlos aussehen, aber für Kinder tödlich sein können. Heute (25.01.2002) tritt aufgrund der Initiative des Bundesministeriums für Verbraucherschutz , Ernährung und Landwirtschaft eine so genannte Dringlichkeitsverordnung in Kraft, in der deutschlandweit die Herstellung und der Vertrieb von „mini-cup jelly“ Süßwaren, in denen der Zusatzstoff Glukomannan enthalten ist, verboten wurde. Dieser Zusatzstoff wird als Geliermittel verwendet. In Deutschland gab es noch keinen Fall, dass Kinder beim Genuss dieser Süßwaren erstickt sind. Jedoch sind Fälle aus Kanada bekannt, so das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Leipzig. Es muss sich dennoch niemand Sorgen um seine Gesundheit machen, falls er diese Süßigkeiten bereits vernascht hat. Es handelt sich nicht um ein Gift. Fatal ist vielmehr die hohe Reiß- und Druckfestigkeit dieser Produkte. Diese Eigenschaften bewirken beim ungenügenden Kauen, dass sich die Süßigkeiten im Rachenraum festsetzen und zu Erstickungsanfällen führen können. Da Kinder besonders dazu neigen, Süßigkeiten nicht lange und intensiv zu kauen, sind sie besonders gefährdet. Nach Informationen der Leipziger Behörde wurden im Großhandel bereits sämtliche Süßigkeiten dieser Art sichergestellt. Vereinzelt können aber im Einzelhandel solche Waren unzulässigerweise noch angeboten werden. Es handelt sich hauptsächlich um asiatische Erzeugnisse mit den unterschiedlichsten Warenbezeichnungen. „Der Verbraucher sollte sich ausschließlich an der Zutatenliste orientieren und schauen, ob Glukomannan (E 425) enthalten ist", rät Anne-Katrin Wiesemann, Lebensmittelrechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Genaue Listen mit Namen und Firmen, die diese Produkte bisher hergestellt oder vertrieben haben, existieren nicht. Die Vielfalt ist so groß, dass Namenslisten nicht erstellt werden könnten“. Anders als bei der mit Salmonellen kontaminierten Schokolade ist die Rückgabe dieser Produkte direkt an den Hersteller nicht so einfach, da der Hersteller größtenteils im asiatischen Raum zu suchen wäre. Sachsens Verbraucherschützer raten daher, diese Süßigkeiten direkt beim Verkäufer zurück zu geben.
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