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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

01.02.2002
Lohnt ein Wechsel zur Privaten Krankennversicherung ?
Sachsens Verbraucherschützer bieten Spezialberatung an

Die Mehrzahl der gesetzlichen Krankenkassen haben ihre Beiträge erhöht. Auf der Suche nach einer Beitragsersparnis rückt so manchem Verbraucher deshalb auch die private Krankenversicherung ins Blickfeld. Doch die Entscheidung fällt schwer, denn die beiden Systeme sind grundverschieden. Gerade jetzt, da man nach neuem Recht jederzeit unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist seine gesetzliche Krankenversicherung kündigen kann, suchen die Versicherten fachkundige Antworten. Dennoch sollte nicht übereilt gehandelt werden, meinen Sachsens Verbraucherschützer. Auf einen Monat mehr oder weniger kommt es bei dieser wichtigen Entscheidung, die oft für das ganze Leben gilt, nicht an. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Krankenversicherungsschutz nahtlos bestehen bleibt. Deshalb sollten Angebote für eine private Versicherung immer bei noch bestehender gesetzlicher Krankenversicherung eingeholt werden.

Mit Hilfe der sächsischen Verbraucherschützer, die in ihrer Beratung eine spezielle Vergleichssoftware einsetzen, wird der Verbraucher in die Lage versetzt, die richtige Entscheidung für einen Anbieter und einen entsprechenden Tarif zu treffen. In der Fachberatung wird dabei auch Wert auf Informationen rund um die Antragstellung gelegt. Von Bedeutung für einen Wechsel ist in diesem Zusammenhang unter anderem der Gesundheitszustand des Antragstellers. Die privaten Versicherer nehmen nämlich eine sehr genaue Beurteilung der Risikoerheblichkeit vor. Diese wiederum führt im Ergebnis eventuell zu Beitragszuschlägen, die jedoch nicht überall gleich hoch ausfallen müssen. Kenntnis über die jeweilige Gesundheitssituation erlangen die Versicherer durch eine Reihe von Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag. Bei der Beantwortung dieser Fragen sollte keinesfalls geschummelt werden, denn damit riskiert man seinen Versicherungsschutz. Was der Laie nicht erkennen wird, ist die Tatsache, dass die Fragen oft raffiniert gestellt sind und sich auch von Anbieter zu Anbieter unterscheiden können. Sachsens Verbraucherschützer können hier auf Knackpunkte aufmerksam machen und mit Hilfe ihres Programms Anbieter mit verbraucherfreundlichen Fragestellungen heraussuchen.

Wer das Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Sachsen nutzen möchte, wendet sich zwecks Terminvereinbarung an eine der Beratungseinrichtungen in Dresden, Chemnitz, Leipzig, Torgau, Görlitz oder Freiberg. Nähere Informationen gibt es dazu montags bis freitags zwischen 09.00 und 16.00 Uhr am Auskunftstelefon der Verbraucherzentrale Sachsen unter der Rufnummer 01805 79 7777 (0,12 €/Min.). Für diese computergestützte Beratung wird je nach Zeitdauer ein Entgelt zwischen 15 Euro und 30 Euro erhoben.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15281A.html