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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

04.02.2002
Härtere Bandagen für Häuslebauer
Die neue Energieeinsparverordnung trat am 1. Februar 2002 in Kraft

Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEv) treten die alte Wärmeschutzverordnung von 1994 und die HeizungsanlagenVerordnung von 1998 außer Kraft. Mit ihr stellt der Gesetzgeber höhere Anforderungen auch an den privaten Häuslebauer. Ab sofort dürfen nur noch solche Häuser gebaut werden, die einen sehr niedrigen Energiebedarf aufweisen. Einsparungen bis zu 30 Prozent sind das Ziel. "Damit wird das Energiesparen zur Pflicht", sagt Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen.

Die Wärmeschutzverordnung legte fest, wie viel Heizenergie pro Jahr im Neubau verbraucht werden durfte und welche Anforderungen an die Wärmedämmung zu stellen sind. Die HeizungsanlagenVerordnung sorgte dafür, dass Wärme in umweltfreundlichen Kesseln erzeugt wurde. Die neue Energieeinsparverordnung fasst nun die alten Verordnungen zusammen und legt dabei Grenzwerte für den Primärenergiebedarf von Neubauten fest. Der Primärenergiebedarf ist die Energiemenge, die für den Heizungsenergiebedarf und für den Warmwasserenergiebedarf benötigt wird. Zusätzlich muss natürlich dabei noch die Energiemenge berücksichtigt werden, die durch die Verteilung und Umwandlung der eingesetzten Brennstoffe entsteht. So ist zum Beispiel auch an Wärmebrücken, Übertragungsverluste und solare Zugewinne zu denken.
Damit die neuen Vorschriften auch eingehalten werden, schreibt der Gesetzgeber für jeden Neubau einen Energiebedarfsausweis vor. In diesem Ausweis sind Energie- und Wärmebedarf sowie Energiekennwerte zusammengefasst. Er stellt gewissermaßen die energetischen Eigenschaften des Gebäudes dar und ist Bestandteil des Bauantrages. In der Berechnung für die Energiebilanz eines Gebäudes sind alle Parameter der Heizungsanlage, die Art der Warmwasserbereitung und die verwendeten Energieträger, wie Heizöl, Erdgas, Flüssiggas oder Strom, zu berücksichtigen. „Der private Häuslebauer muss also mit seinen Planern, Architekten oder Bauunternehmen genau prüfen und kalkulieren, welche Einsparpotenziale für sein Haus genutzt werden können“, so der Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Dabei ist die richtige Wahl der Wärmedämmung für Wände, Decken Böden und Dach ebenso wichtig wie eine optimierte Heizungsanlage einschließlich der Warmwasserbereitung. Nur so kann erreicht werden, dass der bisherige jährliche Durchschnittsenergieverbrauch von 7 bis 10 Litern Heizöläquivalent pro Quadratmeter reduziert wird, 5 bis 7 Liter sind dann die Höchstgrenze", sagt Roland Pause.

Wer mehr über die neue Energieeinsparerordnung und geltende Übergangsvorschriften wissen möchte, kann die kostenlose stationäre Energieberatung der Verbraucherzentrale Sachsen aufsuchen. Wo und wann man Termine dafür erhält, ist über das Auskunftstelefon der Verbraucherzentrale unter der Rufnummer 01805 79 77 77 zu erfahren.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15282A.html