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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

04.02.2002
Den Eisschränken aufs Thermometer geschaut
Sachsens Verbraucherschützer testeten die Lagerung von Tiefkühlkost im Einzelhandel

Aufgrund häufiger Beschwerden von Verbrauchern testeten Sachsens Verbraucherschützer vor wenigen Wochen 62 Supermärkte, Discounter und Lebensmittelläden in ganz Sachsen. Dabei ging es um die Frage, ob tiefgekühlte Waren vorschriftsmäßig aufbewahrt werden. Insgesamt wurden 516 Tiefkühltruhen und 6 Tiefkühlschränke nach folgenden Kriterien untersucht:
- Einhaltung der Füllhöhe bei Tiefkühltruhen
- Vereisungen und/oder Verschmutzungen
- Vorhandensein eines Thermometers
- Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Temperatur von mindestens - 18°C
- Thermometer an gut sichtbarer Stelle
Das Ergebnis überzeugte nicht. Von den 516 Tiefkühltruhen waren immerhin 20,1 % überfüllt.
Von 522 Tiefkühlgeräten waren:
- 33,7 % vereist, 3,7 % verschmutzt,
- 7,1 % ohne Thermometer,
- 14 % im noch zulässigen Grenzbereich von - 17,9°C und - 15°C,
- 2 % wärmer als - 15 °C.
An 25,9 % der Geräte war das Thermometer nicht gut sichtbar in der Nähe der Füllhöhe angebracht. Zum Beispiel befand sich bei einigen Geräten die Temperaturanzeige an der Außenwand der Tiefkühltruhe in 40 cm Höhe über dem Fußboden, so dass man sich zum Ablesen tief bücken musste.
Wenn die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Sachsen das Personal bzw. die Leiter der Verkaufsstellen auf die Missstände hinwiesen, waren die Antworten teilweise recht abenteuerlich. Ein Verkaufsleiter in Dresden war sogar der Ansicht, dass er sich an kein Geschäft erinnern könne, in dem er je ein Thermometer an Tiefkühlgeräten gesehen hätte. Selbst die Lebensmittelüberwachung hätte dies noch nie beanstandet. Beruhigend jedoch für Sachsens Verbraucherschützer war, als er tatsächlich auf Temperaturen von - 22 °C in seinen Tiefkühlgeräten verweisen konnte.

Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert daher den sächsischen Lebensmitteleinzelhandel auf, zukünftig intensiver darauf zu achten, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Temperaturen eingehalten werden, die Füllhöhenkennzeichnung beachtet wird, gut sichtbare Thermometer angebracht sind und auf den Zustand der Geräte (Vereisungen und Verschmutzungen) häufiger geachtet wird. Die Lebensmittelüberwachung ist gehalten, die Einhaltung dieser Kriterien noch häufiger zu kontrollieren.
Weitere Informationen halten die Ernährungsberaterinnen der Verbraucherzentrale Sachsen bereit, deren Adressen unter der Rufnummer 01805-797777 (0,12 €/Min.) zu erfragen sind. Telefonisch sind die Beraterinnen montags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 10 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0190-797774 für 1,24 € pro Minute zu erreichen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15283A.html