Seit 1. Januar 2002 gelten durch die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches neue Vorschriften auch im Kaufrecht. Für den Verbrauchsgüterkauf, das heißt den Kauf einer beweglichen Sache durch einen Verbraucher bei einem Unternehmer, gibt es noch einige Besonderheiten zu beachten:
Wussten Sie schon, dass
- der Verkäufer sowohl dann haften muss, wenn die gekaufte Sache von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht, als dass er auch für weitere Sachmängel gerade stehen muss wie:
-- uneingelöste Werbeversprechen,
-- unsachgemäße Montageleistungen einer gekauften Sache seitens des
Verkäufers,
-- mangelhafte Montageanleitungen,
-- für die Lieferung einer anderen Sache als der bestellten oder
-- die Lieferung einer zu geringen Menge
- der Verbraucher dem Verkäufer zunächst das Recht zur Nacherfüllung einräumen muss. Nacherfüllung heißt, dass vom Kunden entweder die Reparatur oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangt werden kann.
- der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern kann, wenn der Händler beide Arten der Nacherfüllung ablehnt oder die Nacherfüllung fehlgeschlagen bzw. dem Verbraucher nicht zumutbar ist. Als Faustregel kann angenommen werden, dass man nach zwei erfolglosen Reparaturversuchen von einer fehlgeschlagenen Nachbesserung ausgehen kann.
- man neben diesen Rechten bei erheblichen Mängeln auch Schadensersatz fordern kann.
- diese Sachmängelansprüche erst 2 Jahre nach dem Kauf verjähren und innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf eine Beweislastumkehr zu Gunsten des Verbrauchers besteht. Das heißt, dass bei Mängeln, die in diesem Zeitraum zutage treten, der Verbraucher von der Pflicht befreit ist nachzuweisen, dass die Mängel schon bei Übergabe der Kaufsache vorhanden waren.
Wer Fragen zum neuen Kaufrecht hat, kann sich an eine der 14 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden oder montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 18 Uhr das Beratungstelefon unter der Nummer 0190 79 777 1 (1,24 €/Min.) anrufen oder sich Informationen per Fax unter der Nr. 01905553110157 (0,62 €/Min.) holen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
