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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

12.02.2002
Gesundheitsgefahr durch Mobilfunkantenne auf dem Dach?
Verbraucherzentrale Sachsen gibt Tipps

Angesichts der kontroversen Diskussionen um Elektrosmog fragen immer wieder Anwohner von Sendeanlagen und Mobilfunkstationen, aber auch Eigentümer von Haus und Grund, nach Genehmigungspflichten der Betreiber und möglichen gesundheitlichen Risiken der Anwohner durch die hochfrequente Strahlung.
Dazu haben die sächsischen Verbraucherschützer folgende Tipps:
Mobilfunkstationen mit einer Sendeleistung von 10 Watt und darüber muss der Mobilfunkbetreiber mindestens zwei Wochen vor der Inbetriebnahme bei der zuständigen Behörde anzeigen und dabei auch die so genannte Standortbestätigung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vorlegen. Darin hat die Behörde auch den Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Grundstücken entsprechend der "Verordnung über elektromagnetische Felder" vom 16. Dezember 1996 (26. BImSchV) festgelegt. Wer gesundheitliche Risiken durch die Anlage befürchtet, sollte den Betreiber der Sendeanlage um Einsichtnahme in diese Standortbescheinigung bitten. Bei Verweigerung sollte man sich an die Regulierungsbehörde wenden.
In der Praxis beträgt der in der Standortbescheinigung vorgeschriebene offizielle Sicherheitsabstand von Gebäuden oder Grundstücken, die nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, bei Mobilfunk-Sendeanlagen mit mehr als 10 Watt Ausgangsleistung erfahrungsgemäß etwa 4 Meter für E-Netz-Anlagen, für D-Netz-Anlagen etwa das Doppelte. Da die berücksichtigten Grenzwerte jedoch nach Auffassung der Verbraucherschützer zu lasch sind, empfehlen sie aus Vorsorgegründen, einen um den Faktor 10 größeren Abstand einzuhalten, sofern dies möglich ist.
Wenn sich die Mobilfunkstation bereits auf dem Dach befindet, so bedeutet dies nicht automatisch eine Gefährdung für die Bewohner der darunter liegenden Dachwohnung. Auch Mauerwerk und Betonwände schirmen die hochfrequente Strahlung ab. Nur eine Messung vor Ort kann hier klären, ob dennoch zu viel davon in der Wohnung ankommt. Bei vorhandenen Bedenken der Bewohner wird ein verantwortungsbewusster Betreiber eine solche Messung auf seine Kosten vornehmen lassen.
Wer Gesundheitsgefährdungen befürchtet, sollte sich zusätzlich an eine Selbsthilfegruppe bzw. Bürgerinitiative wenden.
Adressen von Selbsthilfegruppen, Messinstituten und Rechtsbeistand enthält der Ratgeber der Verbraucherzentralen "Elektrosmog". Auf den 64 Seiten kann man nachlesen, wo überall Elektrosmog entsteht, was er bewirkt und wie man sich schützt. Der Ratgeber ist zum Abholpreis von 2,56 Euro (5,- DM) in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen erhältlich. Deren Adressen und Öffnungszeiten sind am Auskunftstelefon der sächsischen Verbraucherschützer unter 01805 - 79 77 77 (0,12 €/Min.) montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr zu erfragen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15289A.html