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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

21.02.2002
Neues Verbraucherrecht ab 2002 (Serie)
Damit beim Geld die Freundschaft nicht aufhört ... (Teil 4)

Seit dem 01. Januar 2002 gelten durch die Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches neue Vorschriften auch im Darlehensrecht. Darauf wurde bisher noch wenig aufmerksam gemacht, obwohl täglich Verträge geschlossen werden, auf die das neue Recht anzuwenden ist.

Die aus dem Verbraucherkreditgesetz stammende Bezeichnung „Kredit“ als Oberbegriff für das Gelddarlehen, den Zahlungsaufschub und sonstige Finanzierungshilfen, wie zum Beispiel das Leasing, wurde aufgegeben. Unter dem Begriff Darlehen wird jetzt nur noch das reine Gelddarlehen gefasst, für das ein neues gesetzliches Leitbild geschaffen wurde. Nach § 488 BGB ist nunmehr die Verzinsung des Darlehensbetrages gesetzlicher Regelfall, das heißt nichts anderes, als dass Kreditnehmer nunmehr grundsätzlich immer davon ausgehen müssen, dass Zinsen geschuldet werden.
Für die Darlehensaufnahme bei einer Bank oder Sparkasse ist das nichts Neues. Häufig werden aber auch Darlehen unter Privatpersonen, zum Beispiel unter Freunden, ausgereicht. Nicht immer werden in solchen Fällen konkrete schriftliche Vereinbarungen, insbesondere über den zurück zu zahlenden Betrag getroffen. Bei fehlender Zinsangabe kann sich der Darlehensnehmer nun nicht mehr darauf berufen, dass es sich um ein zinsloses Darlehen gehandelt habe. Mangels einer Vereinbarung über eine bestimmte Höhe wird man sich im Streitfall an den marktüblichen Zinsen orientieren. Damit es gar nicht erst zum Streit kommt, empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen, zur Rechtssicherheit von beiden Vertragsparteien vor der Geldvergabe klare schriftliche Vereinbarungen zu treffen.

Rund um das Thema Verbraucherdarlehen, einschließlich dem Vergleich von Konditionen, beraten Sachsens Verbraucherschützer in allen 14 Beratungseinrichtungen. Telefonische Informationen gibt es immer montags, mittwochs und donnerstags zwischen 10 und 18 Uhr unter der Rufnummer 0190 79 777 2 (1,24 €/Min.).

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15295A.html