Auch wenn es - nach Aussage der Leipziger Verkehrsbetriebe - nur zwei Prozent ihrer Fahrgäste sind, die ihren Fahrschein erst nach dem Einsteigen in die Straßenbahn erwerben, so sollten die LVB doch auch für diese Minorität ein kundenfreundliches "Last-Minute-Zahlsystem" bereit halten. Oft sind es Touristen oder Ortsfremde, die sich darauf verlassen, dass sie "an Bord" bezahlen können. Aber auch eilige Leipziger, die die Bahn gerade noch erwischt und keine Zeit mehr hatten, sich durch das Menü des Ticketautomaten an der Haltestelle zu klicken, sind darauf angewiesen, ihren Fahrschein in der Bahn zu erwerben.
Sachsens Verbraucherschützer halten es für äußerst kundenunfreundlich, diesen Kundenkreis dazu zu zwingen, mit dem aufladbaren Bargeldchip auf ihrer Geldkarte in den Leipziger Straßenbahnen ein Zahlungssystem zu nutzen, das sich bisher weder in Leipzig noch bundesweit durchgesetzt hat. So wird man schnell zum Schwarzfahrer wider Willen.
Schließlich hat es gute Gründe, weshalb sich der aufladbare Geldchip seit seiner Einführung im Jahre 1996 bundesweit nicht durchgesetzt hat, wissen Sachsens Verbraucherschützer. Zum einen gestaltet sich die Kontrolle der ordnungsgemäßen Abbuchung bei Bezahlung mit dem Geldchip für die Verbraucher schwierig. Zumindest müssen sie sich hierfür ein Chiplesegerät zulegen. Zum anderen ist nach wie vor unklar, ob die Bank für etwaiges Nichtfunktionieren haftet. Erstattet sie zum Beispiel die 30 Euro zusätzliches Beförderungsentgelt, wenn der Chip des zahlungswilligen Fahrgasts nicht funktioniert und er plötzlich als Schwarzfahrer dasteht?
Ein zusätzliches Risiko ergibt sich bei Verlust der Geldkarte, weil die Geldbörsenfunktion nicht gesperrt werden kann. Der noch aufgeladene Betrag ist damit beim Verlust der Karte (z.B. Diebstahl) auch verloren. Die bisher relativ geringe und seit der Einführung des Zahlungssystems annähernd konstant gebliebene Anzahl von Händlern und Dienstleistern, bei denen die Verbraucher mit Geldchip zahlen können, macht eine Aufladung des Geldchips unattraktiv. Für das auf dem Geldchip geparkte Guthaben könnte man inzwischen bei einem Kreditinstitut Zinsen kassieren. Jedoch gerade Banken und Sparkassen haben einen doppelten Vorteil davon, wenn die Verbraucher ihren Bargeldchip aufladen: Sie brauchen für das Chip-Geld keine Zinsen zu zahlen, sondern bekommen die aufgeladene Geldsumme obendrein von den Verbrauchern als zinsloses Darlehen gewährt. Insofern freuen sich vermutlich die Leipziger Banken und Sparkassen sehr darüber, dass die LVB auf dem Ticket-Verkauf über die Chip-Geräte beharrt und noch weitere mobile Terminals zum Stückpreis von knapp 3500 Euros anschaffen will.
Andernorts hat man den Ticketverkauf in der Bahn kundenfreundlicher gelöst, wissen Sachsens Verbraucherschützer: In Berlin, Bonn und anderen Städten bezahlt man auch elektronisch, aber mit der EC-Karte. Den Leipziger Verkehrsbetrieben als Marketing-Preisträger würde ein solcher Service auch gut anstehen, meint die Verbraucherzentrale Sachsen. Und es würde die Stadt Leipzig ein Stückchen touristenfreundlicher machen, anstatt wie gegenwärtig arglose Touristen als Schwarzfahrer zu kriminalisieren und abzukassieren.
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