Empörte Verbraucher geben sich gegenwärtig bei Sachsens Verbraucherschützern die Klinke in die Hand: Ihre Telefonrechnung ist plötzlich in astronomische Höhen geschnellt. Schuld daran sind zumeist Internet-Besuche über so genannte Dialer-Programme, die neuerdings zunehmend nicht nur im Sex- und Erotikbereich zum kostenlosen Download angeboten werden. Sie dienen dazu, um auf bestimmte kostenpflichtige Seiten zuzugreifen und deren Nutzung mittels einer Servicenummer über die Telefonrechnung anonym bezahlen zu können.
Sofern die Anbieter korrekt über die Funktionsweise, die entstehenden Kosten und den Weg zur Löschung des Dialers informieren, ist dagegen nichts einzuwenden. Zum einen wird aber vielen Usern zum Verhängnis, dass sie die entsprechenden Hinweisfenster bei Installation und Anwahl achtlos wegklicken. Zum anderen tummeln sich jedoch gegenwärtig zunehmend Abzocker im Internet, denen immer neue Tricks einfallen, um arglosen Surfern Fallen zu stellen oder sie durch irreführende Angaben zum Dialer-Download zu bewegen.
Das kann so nicht weitergehen, meinen Sachsens Verbraucherschützer. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, um die Verbraucher vor derartigen Abzock-Maschen zu schützen. Die Telekommunikationskundenschutz-Verordnung (TKV) räumt zwar den Verbrauchern die Möglichkeit der Entgeltvorgabe ein, um die monatlichen Telefonkosten begrenzen zu können. Doch im Festnetz bieten die Anschlussnetzbetreiber nach wie vor faktisch keine Möglichkeiten zur Inanspruchnahme. Hier entschied der Gesetzgeber, dass die mögliche Kostenkontrolle mittels Gebührenanzeige im Display von DECT-Telefonen bzw. bei Telefonen ohne Display über einen zusätzlich angeschlossenen Gebührenzähler ausreichend sei. Dass dem keineswegs so ist, zeigen die Dialer-Abzockmaschen im Internet. Schließlich kann es keine Lösung sein, dass immer mehr Telefonkunden ihren Anschluss für 0190-er Service-Nummern sperren lassen, um sich vor Dialern zu schützen. Derartige Machenschaften bringen alle so genannten Premium-Rate-Dienste so in Verruf, dass auch die Anbieter von seriösen Diensten zunehmend geringer werdende Chancen haben, ihre Kunden über Service-Nummern zu erreichen. Da sich die Dialer-Abzocker in einer Grauzone bewegen, in welcher Rechtsverstöße äußerst schwierig nachweisbar sind, fordern Sachsens Verbraucherschützer die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ebenso wie die Deutsche Telekom AG und die anderen Anschlussnetzbetreiber auf, zumindest für effiziente Möglichkeiten zur Entgeltvorgabe zu sorgen.
Von Dialerprogrammen geschädigte Verbraucher finden inzwischen sachkundige Beratung und Rechtsrat in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen. Wo und wann die Beratungsstellen erreichbar sind, erfährt man am Auskunftstelefon 0180 - 5-79 77 77 der sächsischen Verbraucherschützer montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr (12 Cent/Min).
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