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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

14.03.2002
Berufsunfähigkeitsrente oder „Riester-Rente“?
Verbraucherschützer setzen erste Priorität auf Absicherung bei Berufsunfähigkeit

Wenn derzeit über die Rentenreform gesprochen wird, hört man viel über die „Riester-Rente“. Soll ich jetzt abschließen oder lieber noch warten? Gehe ich zu einem Versicherer, einer Bank oder doch besser zu meinem Arbeitgeber? Bei all den wichtigen Fragen gerät jedoch ein Aspekt völlig in den Hintergrund. Was kommt vor der „Riester-Rente“ ?
Wer bei seiner Lebensplanung nicht berücksichtigt, dass durch eine mögliche Krankheit oder einen Unfall und einem damit verbundenen Einkommensverlust das nötige Geld für den Vermögensaufbau dann nicht mehr zur Verfügung steht, wird zu spät feststellen, dass private Vorsorge weit mehr ist, als nur der Abschluss eines Sparvertrages. Sachsens Verbraucherschützer betonen deshalb immer wieder die Notwendigkeit, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Bis Ende März setzen sie deshalb den Schwerpunkt ihrer Finanzdienstleistungsberatung auf dieses Versicherungsprodukt.
Ein reichliches Jahr nach den drastischen Einschnitten beim gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz haben viele Verbraucher noch keine private Vorsorge getroffen. Ein Grund dafür – so vermuten die Verbraucherschützer – ist bei Berufstätigen die fehlende Zeit, sich mit schwierigen Fragen auseinander zu setzen. Doch gerade bei jüngeren Leuten kann sich das bitter rächen. Wer nach dem 02.Januar 1961 geboren ist, genießt nämlich gar keinen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsschutz mehr.
Sicher ist es nicht einfach, eine günstige Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Wer dabei nur auf die Versicherungsprämie schaut, erlebt im Schadenfall mit großer Wahrscheinlichkeit böse Überraschungen. Deshalb sollten vor Vertragsabschluss die Versicherungsbedingungen genau unter die Lupe genommen werden. Da kommt es beispielsweise darauf an, ob der Versicherer im Zusammenhang mit der Anerkennung der Berufsunfähigkeit die Ausbildung und die Erfahrung des Versicherungsnehmers berücksichtigt, welche Verweisungsmöglichkeiten in andere Berufe vorgesehen sind, ob die Rentenzahlung auch rückwirkend gewährt wird, ob und wie der Beitrag während der Berufsunfähigkeitsprüfung gestundet wird und nach welcher Frist der Versicherer auf einen Rücktritt vom Vertrag verzichtet. Um diese und weitere Knackpunkte in den Versicherungsbedingungen aufzuspüren, benötigt man Expertenhilfe. Diese findet man bei den sächsischen Verbraucherschützern in den Beratungszentren Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie in den Beratungsstellen Aue, Torgau und Weißwasser. In einem ausführlichen Beratungsgespräch und unter Einsatz einer regelmäßig aktualisierten Vergleichssoftware wird ganz individuell ein rundum günstiger Versicherungsschutz für Verbraucher herausgesucht. Nähere Informationen über dieses spezielle Beratungsangebot gibt es montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr unter der Rufnummer 01805/79 7777.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15304A.html