14. März 2002 - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Parteien aufgefordert, der Verbraucherpolitik ein größeres Gewicht zu geben. „Verbraucherpolitik muss raus aus der Defensive,“ sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. „Dies zeigt der Krebsgang von Verbraucherministerin Künast beim Verbraucherinformationsgesetz, wo sich die Ministerin nur auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner durchsetzen konnte,“ so Edda Müller bei der Vorstellung der verbraucherpolitischen Prüfsteine zur Bundestagswahl. „Die bisherige Verengung von Verbraucherpolitik auf Lebensmittelsicherheit ist kurzsichtig und schadet dem Wirtschaftsstandort Deutschland.“
Auf Regierungsebene und im Bundestag müsse die Verbraucherpolitik mehr Einfluss erhalten, so Edda Müller. Dazu müssten nach der Bundestagswahl die Kompetenzen des Verbraucherschutzministeriums deutlich ausgeweitet und im Bundestag ein Verbraucherausschuss eingerichtet werden (1. Prüfstein). „Wir brauchen eine Verbraucherpolitik und ein Verbraucherministerium, das sich überall dort kraftvoll einmischt, wo Verbraucherbelange berührt sind.“ In vier Jahren müsse Verbraucherpolitik so selbstverständlich sein wie Umweltpolitik oder Industriepolitik.
vzvb-Vorstand Edda Müller: „Wir werden die Regierungsprogramme der Parteien im Wahlkampf daran messen, ob sie insbesondere den Reformstau in den stark defizitären Verbraucherbereichen auflösen.“ In fünf Bereichen sieht der vzbv vorrangigen Handlungsbedarf:
- bei den Rechten der Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel
- beim Versicherungsvertragsrecht
- bei Finanzdienstleistungen
- beim Bauvertragsrecht
- bei den Patientenrechten im Gesundheitswesen.
Der vzbv forderte außerdem die Gründung einer unabhängigen Stiftung Verbraucherpolitik und Verbraucheraufklärung analog zur Deutschen Bundesstiftung Umwelt (2. Prüfstein). Staat und Wirtschaft sollten eine mit einem Vermögen von 1 Milliarde Euro ausgestattete Stiftung einrichten. Dies sei auch im Eigeninteresse der Unternehmen, so Edda Müller. „Gut informierte, verantwortlich handelnde Verbraucher und Verbraucherinnen sowie eine qualifizierte Nachfrage dienen dem Wirtschaftsstandort Deutschland.“
Notwendig sei ferner eine umfassende Reform des Wettbewerbsrechts (3. Prüfstein). So orientiert sich das geltende deutsche Wettbewerbsrecht ausschließlich am Schutz der beteiligten Wettbewerber. So sei der Schutz der Verbraucher als Zweck im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) derzeit nicht einmal erwähnt. Der vzbv fordert konkret ein Vertragsauflösungsrecht der Verbraucher bei irreführender Werbung und falscher Versprechen, ein individuelles Schadensersatzrecht im Fall wettbewerbswidrigen Verhaltens sowie die Abschöpfung durch unlautere Werbung erzielter Unrechtsgewinne.
Für die Benutzer öffentlicher Verkehrsmittel fordert der vzbv zeitgemäße und einklagbare Verbraucherrechte, wie sie in anderen Bereichen - z.B. beim AGB oder Pauschalreisen - selbstverständlich bestehen (4. Prüfstein). Erforderlich sind Ersatzansprüche für die durch Ausfall, Verspätungen oder Überbuchung entstandenen Schäden und Nachteile. Auf EU-Ebene müssten die freiwilligen Vereinbarungen mit der Luftfahrtbranche zu Verbraucherrechten zu verbindlichem Recht werden.
Eine umfassende Reform verlangt der vzbv auch für das Versicherungsvertragsrecht (5. Prüfstein). „Es gibt wenige andere Rechtsbereiche, wo Verbraucher so systematisch benachteiligt und wo Kosten und Risiken einseitig auf die Verbraucher abgewälzt werden,“ so Edda Müller. Besonderer Handlungsbedarf bestehe bei der Haftung der Versicherungsunternehmen für die Versicherungsvermittler sowie bei den Informationsansprüchen der Verbraucher.
Für den Bereich der Finanzdienstleistungen kritisierte der vzbv, dass sich der Gesetzgeber bisher zu sehr mit Details und zu wenig mit in sich schlüssigen rechtlichen Gesamtkonzeptionen beschäftigt habe. Die maßgeblichen Grundsätze für einen fairen Interessensausgleich zwischen Unternehmen und Verbrauchern sollten als Grundregeln in der entsprechenden Gesetzgebung verankert werden und sollten bei jeder entsprechenden Gesetzgebung berücksichtigt werden. Eine rechtliche Festschreibung sei auch deshalb erforderlich, weil in kaum einem anderen Markt so flächendeckend und systematisch gegen an sich selbstverständliche Spielregeln verstoßen wird – dazu zählt beispielsweise das Recht auf klare und verständliche Informationen über Leistung, Gegenleistung, wesentliche Vertrags- und Produktcharakteristika, Rechtsfolgen und Rechte der Vertragsparteien.
Als mangelhaft betrachtet der vzbv auch den Schutz privater Bauherren (7. Prüfstein). Bauunternehmen müssten gesetzlich verpflichtet werden, private Bauherren für den Fall einer Insolvenz zu versichern, um eine Fertigstellung des Bauvorhabens sicherzustellen. Bauunternehmen müssten zudem in die Pflicht genommen werden, ihre Kunden, richtig und umfassend über die angebotenen Bauleistungen zu informieren.
Zum besseren Schutz der Patientenrechte verlangt der vzbv die Einsetzung eines Patientenschutzbeauftragten der Bundesregierung (8. Prüfstein). Durch eine Beweislastumkehr und schärfere Haftungsregelungen für Ärzte und Arzneimittelhersteller müssten Patienten zudem wirksamer bei Behandlungsfehlern und Arzneimittelschäden geschützt werden.
Für weitere Informationen:
- Carel Mohn, Pressesprecher vzbv, Tel. +49/30/25800-258, mohn@vzbv.de
- Christian Fronczak, Pressereferent, Tel. 030/25800-524
- www.vzbv.de
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