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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

22.03.2002
Hühnerglück zu Ostern
Sachsens Verbraucherschützer informieren über die neue Legehennenverordnung und die neuen Vermarktungsnormen für Eier

Seit dem 13.03.2002 ist es amtlich. Der Ausstieg aus der Käfighaltung für Legehennen beginnt. Gerade noch rechtzeitig zu Ostern und damit auch zum Ostereiereinkauf kann das bereits im vergangenen Jahr beschlossene Gesetz wieder zur Diskussion verhaltensgerechter Unterbringung der Legehennen und dessen Auswirkung auf die Eierpreise anregen. Zahlreiche Umfragen u.a. vom Infas Institut (Institut für angewandte Sozialwissenschaft GmbH) oder dem Deutschen Tierschutzbund der letzten zehn Jahre zeigen, dass sich die Mehrheit der deutschen Verbraucher immer wieder für mehr Tierschutz der Legehennen ausgesprochen hat. „Sie müssen damit natürlich auch höhere Preise für Lebensmittel, die Ei enthalten, und für Eierpreise in Kauf nehmen“, so die Lebensmittelrechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Anne-Katrin Wiesemann. Doch gerade bei Eiern zeigen die Deutschen zunehmend Bereitschaft, einen höheren Preis zu bezahlen. Sie achten auf Freilandhaltung oder gar auf Eier aus biologisch wirtschaftenden Betrieben und auf deren Herkunft. Die Werbung auf Eierverpackungen mit der Haltungsform und der Herkunft ist derzeit noch freiwillig. Diese freiwillige Kennzeichnung ist ab dem 1.01.2004 aber ein EU-weites Muss. Schließlich sind nur die Begriffe Freiland, Boden oder Käfighaltung als Angabe zur Haltungsform noch zulässig.
Der Käfighaltung werden zukünftig andere Bedingungen zu Grunde gelegt. Die bereits zugelassenen herkömmlichen Käfige, deren Fläche nicht einmal die Größe eines A 4 -Blattes je Henne haben, dürfen nur noch bis zum 31.012.2002 bzw. 31.12.2006 (5 Jahre kürzer als die EG- Richtlinie) benutzt werden. Ab dem 1.01.2012 sind dann auch die so genannten ausgestalteten Käfige mit 750 cm² je Henne sowie Nest, Sitzstange und Einstreu nicht mehr zulässig. Das neue Wort heißt „Haltungseinrichtung". Es bedeutet, dass für 9 Hennen mindestens 1 m² nutzbare Fläche zur Verfügung stehen müssen. Das sind ca. 1100 cm² pro Henne. Bei einer Mindesthöhe von 2 m können die Tiere auch mal mit den Flügeln schlagen. Außerdem müssen diese Haltungseinrichtungen mit Nestern, Sitzstangen und Einstreu ausgestattet sein.
„Traurig, dass so etwas überhaupt gesetzlich geregelt werden muss“, sagt die Lebensmittelrechtsexpertin. Es sollte selbstverständlich sein, dass Hennen verhaltensgerecht essen, trinken, ruhen, staubbaden und zur Eiablage ein Nest aufsuchen können und genügend Raum bekommen, um sich natürlich zu bewegen. Anne-Katrin Wiesemann: „Lieber weniger Eier verspeisen, dafür aber auf die alternativen Haltungsformen achten. Pfennigfuchserei ist hier fehl am Platze.“

Weitere Informationen halten die Ernährungsberaterinnen der Verbraucherzentrale Sachsen bereit, deren Adressen unter der Rufnummer 01805-797777 (0,12 €/Min.) zu erfragen sind. Telefonisch sind die Beraterinnen montags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 10 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0190-797774 für 1,24 € pro Minute zu erreichen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15309A.html