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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

04.04.2002
Alkohol in Lebensmitteln – Prost allerseits?
Verbraucherzentrale: Besonders Kinder und Alkoholkranke schützen

Weinbrand und Sherry in Suppen, Kirschwasser und Rum in der Schwarzwälder Kirschtorte – in vielen Lebensmitteln ist Alkohol enthalten, auch wenn die wenigsten Verbraucher das vermuten. Selbst Kinderlebensmittel können Alkohol enthalten und in Süßwaren wie Weingummi und Marzipan braucht er noch nicht einmal deklariert zu werden. Meistens ist der Gehalt zwar so gering, dass eine körperliche Wirkung ausgeschlossen werden kann. Ernährungswissenschaftler sind sich aber einig, dass vermieden werden sollte, schon Kinder an den Geschmack von Alkohol zu gewöhnen und damit für den späteren Konsum zu programmieren. Die Verbraucherzentrale Sachsen befürchtet außerdem, dass viele Kinder mit alkoholhaltigen Süßigkeiten verwöhnt werden, ohne dass dies den Eltern bewusst wird. Wer weiß schon, dass sich beispielsweise hinter "natürlichen Aromen" Alkohol verstecken kann? Oder dass auch bei völlig "harmlos" scheinenden kindgerechten Verpackungen durchaus Alkoholisches in der Zutatenliste verzeichnet sein kann. „Bei verpackten Lebensmitteln lohnt es sich immer, auf die Zutatenliste zu achten“, so Uta Viertel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Kleinverpackungen, beispielsweise kleine Portionsverpackungen für Konfitüre, hat der Gesetzgeber jedoch von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Auch beim Essen in Restaurants oder Kantinen sucht man genaue Angaben meist vergebens.
Selbst „alkoholfreie Biere“ können einen Alkoholgehalt von bis zu 0,5 Vol.% aufweisen.
Nicht nur zum Schutz der Kinder, auch für geheilte alkoholkranke Menschen, die bereits durch kleinste Mengen Alkohol einen Rückfall erleiden können, fordert die Verbraucherzentrale Sachsen eine Nachbesserung der Kennzeichnungspflicht.

Etwas Licht ins Dunkel bringt das neue Faltblatt „Alkohol in Lebensmitteln“, das in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen für 0,50 € ausliegt. Hilfestellung geben auch die Ernährungsberaterinnen in einem persönlichen Gespräch. Telefonisch sind sie jeden Montag, Mittwoch und Donnerstag in der Zeit von 10 bis 16 Uhr für 1,24 €/Min. unter der Nummer 0190/797774 zu erreichen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15310A.html