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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

15.04.2002
Ärger mit der Telefonrechnung
Probleme mit Call-by-Call-Inkasso vermeiden

Sachsens Verbraucherschützer raten allen Call-by-Call-Telefonierern, mit dem Bezahlen der Telefonrechnung von der Deutschen Telekom AG nicht bis zur ersten Mahnung zu warten, sondern den Rechnungsbetrag pünktlich zum Fälligkeitstermin zu überweisen. Sonst könnte es passieren, dass ihnen Mahnungen zum Bezahlen offener Telefonrechnungen der Call-by-Call-Anbieter ins Haus flattern.
Auslöser hierfür ist, dass die Deutsche Telekom seit dem 1. Juli 2001 das Inkasso für die Call by Call geführten Gespräche nur noch für die pünktlich zahlenden Kunden durchführt. Das Beschwerdemanagement wie auch das Mahnverfahren für säumige Call-by-Call-Telefonierer wurde an die jeweiligen Call-by-Call-Anbieter übergeben. Deshalb ist auf der ersten Mahnung der Deutschen Telekom nur noch jener Betrag zu finden, den der Kunde der Deutschen Telekom schuldet, nicht mehr jedoch jene oft zahlreichen kleinen Sümmchen, die er Call by Call über andere Anbieter vertelefoniert hat.
Wer erst auf die (kostenlose) erste Mahnung der Deutschen Telekom AG hin seine Telefonrechnung bezahlt, ist deshalb gut beraten, jenen Rechnungsbetrag zu begleichen, der auf der ursprünglichen Telefonrechnung stand, denn nur diese Summe enthält auch die Forderungen der Call-by-Call-Anbieter. Allerdings kann es dann trotzdem einige Zeit dauern, bis die Beträge bei diesen eingetroffen, registriert und gebucht sind. Zwischenzeitliche Mahnungen der Call-by-Call-Anbieter und nervende Klärungsversuche bei deren Hotlines sind da vorprogrammiert.
Zusätzliche Verwirrung stiftet bei säumigen Zahlern der Umstand, dass etliche Call-by-Call-Anbieter ihre Forderungen im Wege der Abtretung an eine andere Firma übergeben haben, wissen Sachsens Verbraucherschützer. Diese Firmen betreiben das Inkasso zentral für mehrere Call-by-Call-Anbieter, wie z.B. die Firma nexnet GmbH, Berlin. Sie schicken dann als Inhaber der Forderungen entsprechende Mahnungen. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der von einer solchen Inkasso-Firma angemahnten Beträge ist jedoch nur anhand der ursprünglichen Rechnung der Deutschen Telekom AG und des entsprechenden Einzelverbindungsnachweises möglich.

Bei Problemen mit der Telefonrechnung gibt es Expertenrat in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen. Wo die nächstgelegene Beratungseinrichtung zu finden ist, erfährt man am Auskunftstelefon der sächsischen Verbraucherschützer unter 01805 - 79 77 77 (0,12 Euro/Min) montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15317A.html