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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

17.04.2002
Drastisch überhöhte Schlüsseldienstpreise sind Wucher
VZS informiert über einen Beschluss des OLG Frankfurt

Drastisch überhöhte Preise bei Schlüsseldiensten verstoßen nach einem Beschluss des Frankfurter Oberlandesgerichts vom 04.01.2002 (AZ: 6 W 218/01) gegen das Wucherverbot.
Im vorliegenden Fall hatte ein Schlüsseldienst Preise verlangt, die mehr als 100 Prozent über den üblichen Sätzen lagen. Damit handelte der Schlüsseldienst sittenwidrig, wie die Richter entschieden. Der Vertrag sei deshalb nach § 138 BGB nichtig. Außerdem liege ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Der Schlüsseldienst hatte für eine Türöffnung, zunächst einen voraussichtlichen Preis von 150 DM genannt, dann aber 359 DM gefordert. Das Gericht untersagte der Firma, weiterhin solch drastisch überhöhte Preise zu verlangen.

Wer mehr zu Problemen mit Handwerkerrechnungen wissen will, kann sich an eine der 14 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden oder montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr das Beratungstelefon unter der Nummer 0190 79 777 1 (1,24 €/Min.) anrufen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15320A.html