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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

23.04.2002
Vertrauen ist gut, ...
Aufmerksame Kontrolle der Telefonrechnung ist besser, meinen Sachsens Verbraucherschützer

Angesichts der häufig wechselnden Tarife bei den Call-by-Call-Anbietern lohnt es sich, wenn man von seiner Telefongesellschaft gemeinsam mit der monatlichen Telefonrechnung einen Einzelverbindungsnachweis zugeschickt bekommt. Darin kann man für jedes geführte Telefongespräch nachprüfen, ob die Gebühren auch tatsächlich korrekt berechnet wurden.
Auch beim Handy sollte man den Einzelverbindungsnachweis gründlich prüfen. So gab es in jüngster Zeit bei den sächsischen Verbraucherschützern Beschwerden, dass ein Mobilfunkbetreiber für Telefonate am Karfreitag, einem bundeseinheitlichen Feiertag, nicht den Wochenendtarif, sondern den deutlich teureren Werktag-Tarif kassierte.
Der Einzelverbindungsnachweis selbst ist kostenlos, muss aber bei der Telefongesellschaft beantragt werden, bei welcher der Anschluss angemeldet ist. Wenn man zum Beispiel Kunde bei der Deutschen Telekom AG ist, so kann man den Antrag unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 - 330 1000 bestellen. Der Antrag wird dann per Post zugeschickt.
In der verkürzten Form des Einzelverbindungsnachweises werden bei der Angabe der angewählten Telefonnummern jeweils die letzten drei Ziffern unkenntlich gemacht. Empfehlenswert ist es jedoch, die ebenfalls kostenlose unverkürzte Form des Einzelverbindungsnachweises zu beantragen. Die darin enthaltene vollständige Angabe der angewählten Verbindungen kann zum Beispiel dann wichtig sein, wenn über den Telefonanschluss auch die Verbindung ins Internet hergestellt wird. Falls sich ein so genannter Dialer auf dem Computer eingeschlichen hat, der die Telefongebühren in ungeahnte Höhen schnellen ließ, ist dessen Urheber über den unverkürzten Einzelverbindungsnachweis leichter ermittelbar.

Ausführliche Beratung und Information rund ums Telefonieren und Internet gibt es in den 14 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen für ein Beratungsentgelt ab 5 €. Für kurze Fragen lohnt es sich, das Beratungstelefon der sächsischen Verbraucherschützer anzurufen, an welchem die Experten immer montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr unter 0190 -79 777 3 (1,24 €/Min.) zu erreichen sind.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15324A.html