Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (AZ.: C-400/00 vom 30.04.2002) werden vom Begriff der Pauschalreise auch Reisen erfasst, die auf Verlangen und nach den Wünschen eines Verbrauchers zusammengestellt werden. Damit unterliegen auch solche Reisen dem Schutz des Pauschalreiserechtes, die sich ein Reisender im Reisebüro zusammenstellen lässt, wenn zumindest zwei Dienstleistungen, wie etwa Beförderung und Unterbringung, gebucht werden.
Bislang haben sich Reisende häufig vergebens auf die Bestimmungen des Reisevertragsgesetzes berufen, wenn sie bei einem Reisebüro ein touristisches Gesamtpaket zu einem Gesamtpreis gekauft haben, dieses aber aus Bausteinen zusammengestellt und so nicht im Katalog als Pauschalreise angeboten wurde.
Der Europäische Gerichtshof geht mit seinem Urteil einen erfreulichen Schritt in Richtung eines verbesserten Verbraucherschutzes.
Wer Fragen zum Thema Reiserecht hat, kann sich an eine der 14 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden oder montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr das Beratungstelefon unter der Nummer 0190 79 777 1 (1,24 €/Min.) anrufen.
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