Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (AZ.: C-400/00 vom 30.04.2002) werden vom Begriff der Pauschalreise auch Reisen erfasst, die auf Verlangen und nach den Wünschen eines Verbrauchers zusammengestellt werden. Damit unterliegen auch solche Reisen dem Schutz des Pauschalreiserechtes, die sich ein Reisender im Reisebüro zusammenstellen lässt, wenn zumindest zwei Dienstleistungen, wie etwa Beförderung und Unterbringung, gebucht werden.
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