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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

03.05.2002
Pauschalreisen sind auch Reisen a´ la cart
Sachsens Verbraucherschützer begrüßen Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 30.04.2002

Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (AZ.: C-400/00 vom 30.04.2002) werden vom Begriff der Pauschalreise auch Reisen erfasst, die auf Verlangen und nach den Wünschen eines Verbrauchers zusammengestellt werden. Damit unterliegen auch solche Reisen dem Schutz des Pauschalreiserechtes, die sich ein Reisender im Reisebüro zusammenstellen lässt, wenn zumindest zwei Dienstleistungen, wie etwa Beförderung und Unterbringung, gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15332A.html