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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

13.05.2002
Neues Handy - geschenkt?
Sachsens Verbraucherschützer raten, bei Angeboten genau hinzuschauen

Angesichts der Tatsache, dass der Mobilfunkmarkt in Deutschland weitgehend gesättigt ist, lassen sich die Netzbetreiber und Provider einiges einfallen, um ihre Kunden bei der Stange zu halten. Denn so mancher Handyfan liebäugelt mit dem Wechsel zu einem anderen Provider oder in ein anderes Netz, wenn bei seinem Kartenvertrag demnächst die 24 Monate Vertragslaufzeit abgelaufen sind.
Um dem Wechsel vorzubeugen, sind zahlreiche Provider bereit, ihren Kunden Konzessionen einzuräumen. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, meinen Sachsens Verbraucherschützer. Fragwürdig wird es aber dann, wenn dabei mit falschen Versprechungen gearbeitet wird.
So erhalten gegenwärtig Handybesitzer einen Anruf vom Kundenservice des Providers. Ihnen wird mitgeteilt, dass sie - als Dank für ihre bisherige Treue - sechs Monate vor dem Ende der 24-monatigen Vertragslaufzeit Anspruch auf ein kostenloses neues Handy oder auf eine Gutschrift haben. Da macht sich so mancher freudig auf den Weg in den Handy-Shop. Doch dort ist Vorsicht angebracht, wissen Sachsens Verbraucherschützer. Manche Händler versprechen das kostenlose Handy auch solchen Kunden, die ihren Kartenvertrag fristgemäß beenden wollen. Dann könnten sie ja das kostenlose Handy noch die sechs Monate bis zum Ende der Vertragslaufzeit nutzen, heißt es da. Wem daraufhin eine "Urkunde" zur Unterschrift vorgelegt wird, auf welcher sich der Provider für die bisherige Treue bedankt, der sollte diese Urkunde vor der Unterschriftsleistung im Wortsinn "unter die Lupe nehmen". Denn da steht im tatsächlich klitzeklein Gedruckten, dass sich mit der Unterschrift des Kunden der laufende Vertrag um weitere 24 Monate verlängert, gerechnet ab dem Ende des aktuellen Vertrages. Wer das nicht will, sollte die Urkunde nicht unterschreiben, raten Sachsens Verbraucherschützer. Dann bekommt man allerdings auch das Handy nicht. Aber beim Abschluss eines neuen Kartenvertrages bei einem anderen Anbieter gibt es als "Dreingabe" zahlreiche Angebote kostengünstiger oder kostenloser neuer Handys.
Wechselwillige sollten daran denken, ihren Kartenvertrag rechtzeitig schriftlich zu kündigen. Beratung und Information zum Abschluss eines neuen Vertrages gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen zu den gewohnten Öffnungszeiten.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15334A.html