Derzeit werden Verbraucher zwar von den Anbietern häufig mit der Riester-Rente konfrontiert, aber nur in sehr wenigen Fällen bekommen sie eine klare Antwort auf die Frage, was denn der Abschluss eines solch staatlich geförderten Altersvorsorgevertrages kostet. Dabei hat der Gesetzgeber in § 7 Altersvorsorgeverträge - Zertifizierungsgesetz die Hoffnung gesetzt, dass Verbraucher gerade in diesem Punkt die für eine Vertragsentscheidung wichtigen Informationen vor Vertragsabschluss erhalten. Formal erfüllen die Anbieter diese Forderung. Allerdings zeigen sie, insbesondere die Versicherer, bei der Formulierung der Klauseln über die Kosten besondere Kreativität. Im Ergebnis dessen ist eine große Intransparenz entstanden, die es dem Laien nicht mehr ermöglicht, Angebote wirklich zu vergleichen. Da die Kostenquote maßgeblichen Einfluss auf die Vertragsrendite hat, fordern Sachsens Verbraucherschützer von den Anbietern transparente Kostenangaben.
Hauptsächlich werden den Verbrauchern derzeit verschiedene Rentenversicherungen angeboten. Eine „riesterfähige“ Rentenversicherung kann zum Beispiel mit bis zu 9 verschiedenen Kostenkomponenten von A wie Abschlussgebühr über K wie Kündigungskosten und W wie Wechselgebühr bis Z wie Zwischenentnahmegebühr belastet sein. Allein diese Positionen im Kleingedruckten alle ausfindig zu machen, ist mit aufwendiger Recherchearbeit verbunden. Dafür steht dem Verbraucher oft die Zeit gar nicht zur Verfügung. Doch selbst wenn er alle Kostenregelungen gefunden hat, wird es ihm praktisch unmöglich sein, einen Vergleich zwischen mehreren Angeboten zu erstellen. Hintergrund sind zum einen die unterschiedlichen Bezugsgrößen. So werden die Kosten beispielsweise berechnet auf die Eigenbeiträge, auf den Altersvorsorgebeitrag, auf den Zulagenbetrag oder auf das gebildete Kapital. Zum anderen fordert der eine Anbieter einen prozentualen Wert, der andere einen festen Betrag, wobei in beiden Fällen wiederum über die Jahre Staffelungen vorgenommen werden.
Solange Anbieter ihre Kunden nicht klar und verständlich über die Kosten und deren Auswirkungen auf den Vertrag informieren, raten Sachsens Verbraucherschützer zur Vorsicht. Dann sollte mit einem Vertragsabschluss noch so lange gewartet werden, bis gute Kostenrechner für Transparenz sorgen. Auch bei den Verbraucherschützern wird es ab Sommer dieses Jahres für Verbraucher die Möglichkeit geben, die Kosten eines Vertrages berechnen zu lassen. Bis zu diesen Zeitpunkt sollte man sich vorab informieren, was man auf dem Weg zur Riester-Rente beachten muss.
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