Die Firma Talkline hatte von Kunden, die ihren Mobilfunkvertrag fristgemäß lösen wollten, eine so genannte Deaktivierungsgebühr für die Stillegung des Anschlusses in Höhe von 33,93 DM verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) sah diese Praxis als rechtswidrig an. Immerhin sei es im Wirtschaftsleben absolut normal, dass Verträge aufgelöst werden, so dass die dabei anfallenden Verwaltungskosten nicht den Kunden auferlegt werden können. Der Bundesgerichtshof gab den Verbraucherschützern Recht (AZ.: III ZR 199/01).
Wer Näheres darüber wissen will, wie er einen solchen Rückforderungsanspruch am besten geltend macht, der kann sich an eine der 14 Beratungsstellen der Verbraucher-zentrale Sachsen wenden oder montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr das Beratungstelefon unter der Nummer 0190 79 777 1 (1,24 €/Min.) anrufen.
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