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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

24.05.2002
Alles-oder-Nichts-Prinzip benachteiligt Versicherungsnehmer unangemessen
Sachsens Verbraucherschützer fordern gesetzliche Änderung

Ein kleiner fahrlässiger Fehler kann Versicherten den gesamten Versicherungsschutz kosten.
Diese Erfahrung musste auch Frau M. aus Torgau machen. Nach einem Unfall mit Kopfverletzungen und bleibenden Hirnschädigungen fiel es der Frau schwer, die für die Geltendmachung ihrer Leistungsansprüche vorgesehenen Formulare des Krankenversicherers korrekt auszufüllen. So passierte im Zusammenhang mit der „Erklärung des Versicherten“ ein Fehler. Die ehemals Selbstständige gab ohne böse Absicht statt ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens den entsprechenden Umsatz an. Der Versicherer warf der Frau darauf hin eine Vertragsverletzung mit der Rechtsfolge vor, kein Krankentagegeld zahlen zu wollen. Für die Betroffene hat dies gravierende finanzielle Auswirkungen.

„Das Beispiel zeigt, dass es auch in diesem Punkt im Zusammenhang mit der anstehenden Reform des Versicherungsvertragsrechtes einer Verbesserung für die Verbraucher bedarf“, sagt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Gegenwärtig verliert der Versicherungsnehmer im Falle von Pflichtverletzungen den Versicherungsschutz vollständig oder er erhält die volle Leistung ( Alles-oder-Nichts-Prinzip). Zwischen den beiden Extremen gibt es gegenwärtig keinen Spielraum. Nach Meinung der Verbraucherschützer darf künftig leichte Fahrlässigkeit kein Leistungsverweigerungsgrund mehr sein. Bei grober Fahrlässigkeit sollte eine Quotenregelung möglich sein, wobei die tatsächliche Gefährdung der Interessen des Versicherers beachtet wird. Hat also beispielsweise eine Falschangabe nur minimalen Einfluss auf den Umfang der Leistungspflicht, sollte auch nur eine minimale Kürzung beim Verbraucher vorgenommen werden können.

Wer Probleme mit seinem Versicherungsvertrag hat, kann sich von den Finanzdienstleistungsexperten der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Neben der persönlichen Beratung vor Ort, besteht dazu auch am Telefon die Möglichkeit. Unter der Rufnummer 0190 79 777 2 (1,24 €/Min.) stehen die Berater montags, mittwochs und donnerstags zwischen 10.00 und 16.00 Uhr Rede und Antwort.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15343A.html