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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

28.05.2002
Verbraucherinformationsgesetz notwendig
Nach neuem Skandal in der Lebensmittelbranche fordert die Verbraucherzentrale Sachsen besseren Schutz der Verbraucher

Mit dem eindringlichen Appell, das Verbraucherinformationsgesetz im Bundesrat zu unterstützen, wendet sich die Verbraucherzentrale Sachsen an die sächsische Staatsregierung. Der Skandal um nitrofenbelastetes Öko-Futtermittel unterstreicht die Dringlichkeit dieses Gesetzes. Es würde die Behörden berechtigen, Namen von Firmen zu nennen, die gesundheits-gefährdende Produkte auf den Markt bringen. „Das Gesetz ist ein Schritt auf dem richtigen Weg“, so Uta Viertel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Allerdings geht es den Verbraucherschützern nicht weit genug. Eine Warnung vor bedenklichen Produkten sollte sich nicht auf Unternehmen der Lebensmittelbranche beschränken, sondern auch weitere Bereiche wie beispielsweise die Haushalts- und Elektroindustrie erfassen.
Weiterhin bleibt den Verbrauchern der Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen vorenthalten. Dem Instrument der Selbstverpflichtungserklärung der Unternehmen begegnen die Verbraucherschützer mit großer Skepsis. Tatsache ist, dass viele Unternehmen mauern, wenn Verbraucher kritische Fragen stellen. Die Politik muss sich vorwerfen lassen, dass ihr Bild des mündigen Verbrauchers, der auf Grund umfassender Produktkenntnisse eine entsprechende Marktregulierung vornimmt und durch seine Kaufentscheidungen die Spreu vom Weizen trennt, eine Farce bleibt, so lange den Verbrauchern wichtige Produktinformationen vorenthalten werden.
Dass das seit Jahren verbotene Herbizid bei Bio-Produkten nachgewiesen wurde, weist auf die intensiven Kontrollen von Bio-Produkten hin. Begrüßenswert ist, dass auch nach Schadstoffen gesucht wird, mit denen gar nicht zu rechnen ist. Die sächsische Staatsregierung recherchiert derzeit, ob im Freistaat bei Lebensmitteln aus konventioneller Landwirtschaft solche Laboruntersuchungen durchgeführt wurden. Unabhängig vom Ergebnis fordert die Verbraucherzentrale Sachsen häufigere Kontrollen durch die sächsische Lebensmittelüberwachung. Im vergangenen Jahr wurden bei 25 % der von der sächsischen Lebensmittelüberwachung kontrollierten Betriebe Verstöße gegen das Lebensmittelrecht festgestellt, ein aus Sicht der Verbraucherschützer alarmierendes Ergebnis, das auch auf zu lasche Sanktionen bei Verstößen hinweist.

Nach Auskunft der sächsischen Staatsregierung ist das verseuchte Öko-Futtermittel nicht nach Sachsen geliefert worden. Daher empfehlen die Verbraucherschützer, auf Geflügelfleisch aus der Region zurückzugreifen. In den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale liegen dem Ratgeber „Appetit auf Huhn und Pute“ Bezugsadressen für sächsisches Geflügelfleisch bei. Die Adressen der Beratungsstellen stehen im Internet und www.vzs.de oder sind unter der Telefonnummer 01805-797777 für 0,12 € zu erfragen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15344A.html