"Wer leicht vertraut, wird leicht betrogen", sagt ein altes deutsches Sprichwort. Nicht ohne Grund richteten die sächsischen Verbraucherschützer deshalb im vergangenen Jahr ihr Hauptaugenmerk auf die Verbesserung des gesundheitlichen und vorsorgenden Verbraucherschutzes. Krisen wie BSE und Maul- und Klauenseuche (MKS) haben von der Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) ebenso rasches Reagieren erfordert wie die tragischen Ereignisse des 11. September, die uns alle zum Nachdenken angeregt haben, aber bei vielen Ratsuchenden aus Angst vor dem Fliegen auch verstärkt Fragen zum Reiserecht aufwarfen.
Mehr als 632.000 Mal nahmen Ratsuchende im Jahr 2001 Kontakt zu ihrer Verbraucherzentrale auf. Allein 380.000 davon nutzten die seit Anfang August völlig neu gestaltete und stets mit aktuellen Tipps versehene Homepage der sächsischen Verbraucherschützer (www.vzs.de). Besonders deutlich stiegen deshalb die Anfragen, die per e-Mail an die VZS gerichtet wurden (vzs@vzs.de).
Als ein verbraucherpolitisches Ärgernis erster Ordnung zeigt sich besonders die unerwünschte Faxwerbung, die Verbrauchern oft hohe Kosten beschert. Bis heute ist die Verfolgung unverlangter Telefaxwerbung aber schwierig, fast aussichtslos. Meistens haben die Absender solcher Faxwerbung ihren Sitz im Ausland, verstecken sich hinter einer 0190-Telefonnummer oder haben nur eine Postfachadresse angegeben. Erfreulich ist, dass auf Drängen der Verbraucherschützer nun Vorschläge für dringend notwendige Gesetzesänderungen vorliegen. So sollen Diensteanbieter verpflichtet werden, geeignete Maßnahmen zur Unterbindung von Rechtsverstößen zu ergreifen.
Immer mehr Verbraucher beschweren sich bei den sächsischen Verbraucherschützern auch über explodierende Telefonrechnungen, die im Zusammenhang mit 0190-Wählprogrammen (Dialer) im Internet stehen. Dabei wird vielen Surfern zum Verhängnis, dass sie Hinweisfelder oft achtlos wegklicken und sich so ahnungslos zum Download der tückischen Dialer bewegen lassen. Hoffnungsvoll klingt deshalb die Absicht des Verbraucherschutzministeriums, dem "neuen Betrug mit 0190-Nummern" (Zitat: Renate Künast, Pressemitteilung, 04. März 2002) ein Ende machen zu wollen.
Betrogen fühlten sich auch viele Verbraucher, die laut Aussage des Statistischen Bundesamtes, mit dem Euro Preissteigerungen in Restaurants oder bei Dienstleistungen zwischen 4 und 5 Prozent in Kauf nehmen müssen. So entwickelte sich die Euro-Hotline der Verbraucherschützer, die im November vergangenen Jahres geschaltet wurde, bis Mitte März zum Beschwerdetelefon, an dem mehrere hundert konkrete Beispiele für Preistreiberei genannt wurden.
Wie leichtfertig Verbraucher-Vertrauen auf"s Spiel gesetzt wird, zeigen die aktuellen Herbizid-Funde in Ökofutterweizen. Angesichts solcher Informationspannen ist es endlich notwendig, für mehr Transparenz bei der Lebensmittelüberwachung zu sorgen. Dafür muss mit dem Verbraucherinformationsgesetz eine klare und eindeutige Rechtsgrundlage geschaffen werden. Die Verabschiedung dieses Gesetzes am Freitag (31.05.02) darf nicht aus parteipolitischen und wahltaktischen Gründen an der Blockade im Bundesrat scheitern.
Verbraucherschutz braucht also einen langen Atem.
So ist es nach mehr als 4 Jahren, nicht zuletzt auf Druck der sächsischen Verbraucherschützer gelungen, dass das Gaststättengesetz im Dezember 2001 novelliert wurde. Seit Januar 2002 muss nun mindestens ein alkoholfreies Getränk angeboten werden, welches nicht teuerer ist, als das billigste alkoholische Getränk. Neu ist, dass das jetzt jeweils auf den Literpreis bezogen gilt.
Wie sehr die Verbraucher dieser neuen Regelung vertrauen können, war in den letzten Wochen Gegenstand einer Untersuchung der VZS von Getränkepreisen in sächsischen Gaststätten. Das Ergebnis ist enttäuschend. So stellten die sächsischen Verbraucherschützer in 19 von insgesamt 54 Lokalen in Leipzig, Chemnitz, Dresden, Plauen, Hoyerswerda, Zittau und Riesa fest, dass mit Blick auf den Literpreis Alkoholfreies immer noch teuerer ist als Bier. Gesetzesverstöße waren also auf mehr als einem Drittel aller untersuchten Getränkekarten zu finden. Allein in Leipzig gab es immerhin 7 Verstöße bei insgesamt 19 untersuchten Gasthäusern. Die sächsischen Verbraucherschützer werden ihre Ergebnisse den zuständigen Gewerbeämtern im Freistaat übergeben.
Eine Frage des Vertrauens ist inzwischen auch die Entscheidung zur staatlich geförderten Altersvorsorge geworden. Nicht ohne Grund sind viele Verbraucher verunsichert, so dass drei von vier Interessenten vorerst auf den Kauf einer privaten Riester-Police verzichten wollen. Mit der Absicht, ein gerechtes Fördersystem zu schaffen, sind die Regeln für die Riester-Rente inzwischen zu einem schwer durchschaubaren bürokratischen Monstrum geworden. Auch auf die Frage, was denn der Abschluss eines staatlich geförderten Altersvorsorgevertrages kostet, geben Anbieter nur selten eine klare Antwort. Ab Sommer dieses Jahres bieten die sächsischen Verbraucherschützer zusätzlich zur Altersvorsorge-Beratung noch die Berechnung der Kosten eines solchen Vertrages an. Außerdem sehen die Verbraucherschützer ihre Aufgabe gegenwärtig vor allem darin, die Verbraucher darauf hinzuweisen, dass noch längst nicht alle Altersvorsorgeprodukte auf dem Markt sind und Vergleiche fehlen.
Vertrauen hat der Gesetzgeber mit der Novelle des Rechtsberatungsgesetzes vor allem in die Arbeit der Verbraucherzentralen bewiesen. So haben sie seit Januar 2002 ein neues rechtliches Instrument in die Hand bekommen und sind nun befugt, sich Ansprüche von Verbrauchern abtreten zu lassen und diese vor Gericht durchzusetzen. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht das mit einem lachenden und einem weinenden Auge, denn sie ist nicht ausreichend ausgestattet, um in Zukunft so genannte Einziehungsklagen in nennenswertem Umfang durchzuführen. Der Gesetzgeber hat zwar mit der Änderung von Artikel 1 § 3 Nr. 8 des Rechtsberatungsgesetzes eine begrüßenswerte Möglichkeit geschaffen, parallel zu den bisherigen Verbandsklagerechten Verbraucherinteressen durchzusetzen. Leider sind dafür aber nicht die erforderlichen Strukturen und Ressourcen bereit gestellt worden, um die gute Absicht auch umzusetzen.
Dennoch planen die Verbraucherschützer, im Ausnahmefall - und dann gewissermaßen auf eigene Rechnung - von dieser Regelung Gebrauch zu machen, wenn dies der Durchsetzung von wichtigen Verbraucherinteressen dient.
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