Logos und Klingeltöne fürs Handy werden häufig über teure 0190er Rufnummern für 1,86 € pro Minute angeboten, wobei sich diese Preisangabe oft klitzeklein in einer Ecke versteckt. Derartige Angebote werden durch einige Firmen auch in Jugendzeitschriften beworben. Kindern und Jugendlichen ist oft nicht bewusst, dass eine einzige Minute keineswegs ausreicht, um den Lieblingshit per SMS aufs Handy geschickt zu bekommen. Schnell kommen da 7,42 € zusammen, bei ungeübten Handynutzern können es auch rasch ein paar Euro mehr sein. Erst mit der Telefonrechnung, die in aller Regel von den Eltern bezahlt wird, werden diese Kosten dann sichtbar.
Hier wird die Unerfahrenheit von Minderjährigen durch unlautere Werbung ausgenutzt, empörten sich viele Eltern bei den sächsischen Verbraucherschützern.
Diese Auffassung wurde nun durch zwei vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) erstrittene Urteile vor dem Landgericht Lübeck vom 16.04.2002 (AZ: 13 O 26/02, nicht rechtskräftig) und dem Landgericht Hamburg vom 14.05.2002 (AZ 312 O 845/01, nicht rechtskräftig) bestätigt. Beide Urteile gehen davon aus, dass eine Werbung gegenüber Minderjährigen immer dann wettbewerbswidrig ist, wenn die Unerfahrenheit, Ungewandtheit, Scheu vor Auseinandersetzungen oder leichte Beeinflussbarkeit von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt wird und zu unwirtschaftlichen Ausgaben und zu Anschaffungen über den Bedarf verführt.
Wie das LG Hamburg feststellte, setzt der Verhaltenskodex der Freiwilligen Selbstkontrolle der Telefonmehrwertdienste e.V. die Zulässigkeit eines Angebotes an Minderjährige bei einem maximalen Preis von 3 Euro je Anruf fest. Nach diesem besteht die allgemein sittliche Verpflichtung, Minderjährigen keine hochpreisigen Dienstleistungen anzubieten. „Ein den Preis von 3 € übersteigendes Waren- oder Dienstleistungsangebot sei deshalb unzulässig.“ In der Werbung selbst darf eine Animation zu Wiederholungsanrufen nicht erfolgen.
Wer mehr dazu wissen möchte oder Probleme mit dem Handy hat, kann sich an eine der 14 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden oder montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr das Beratungstelefon unter der Nummer 0190 79 777 1 (1,24 €/Min.) anrufen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
