Die Sommerferien stehen in Sachsen kurz bevor. Da denken viele schon an die Urlaubsreise. Für so manchen wird es die erste Reise ins Ausland mit der einheitlichen europäischen Währung, dem Euro, sein. Die Reisenden sind sicher erfreut darüber, dass sie nunmehr keine Umrechnungen mehr anstellen müssen, Preise besser vergleichen können und vor allem keine Umtauschgebühren und Provisionen mehr zu zahlen haben. Eine verbraucherfreundliche Neuregelung, die am 01.Juli in Kraft tritt, soll zudem weitere Kosten sparen. Über die neue Regelung, deren mögliche Auswirkungen und darüber, wie die Reisekasse bestückt sein sollte, informieren jetzt die sächsischen Verbraucherschützer in ihren 14 Beratungseinrichtungen.
Immer noch gilt, so wenig wie möglich Bargeld mit sich herumzutragen. Das Verlustrisiko ohne Ersatzmöglichkeit ist dafür einfach zu hoch. So empfiehlt sich weiterhin die Mitnahme von Reiseschecks und die Nutzung von Zahlungskarten. Reiseschecks, die bei Kreditinstituten erhältlich sind, werden besonders wegen ihrer Sicherheit geschätzt. Eine doppelte Unterschrift des Verbrauchers sowie die Vorlage des Ausweises bei Einlösung bieten Schutz vor Missbrauch. Bei Verlust erhält man gegen Vorlage der Verkaufsabrechnung noch am Urlaubsort hundertprozentigen Ersatz. Zudem werden sie rund um den Globus wie Bargeld akzeptiert, wenn sie auf eine der „harten Währungen“ ausgestellt sind.
Der Trend geht aber auch zum Bargeld aus dem Automaten. Viele Urlauber haben sich dabei in der Vergangenheit immer wieder über hohe Kosten geärgert. Da es die Banken dabei ganz offensichtlich übertrieben haben, haben die EU-Kommission und der Rat Ende 2001 eine Verordnung verabschiedet, die dem Einhalt gebieten soll. Demnach müssen ab 01. Juli 2002 die Entgelte für Abhebungen am Geldautomat und für Bankkartenzahlungen in Euro bei In- und Auslandzahlungen identisch sein. Für Kreditkarten wird dies sehr wahrscheinlich bedeuten, dass das Entgelt für den Auslandseinsatz im Euroland endgültig passe ist. Allerdings ist zu befürchten, dass die Einnahmeverluste an anderer Stelle, etwa durch einen höheren Jahreskartenpreis, wieder hereingeholt werden. Für den Umgang mit anderen Zahlungskarten, früher allgemein als ec-Karten bezeichnet, besteht nach Ansicht der Verbraucherschützer die Gefahr, dass nunmehr die Kosten für Abhebungen in Deutschland – die bisher zwischen 0 und mehreren Euro liegen - teurer werden. Über solche Preisveränderungen sind die Kunden natürlich vorab zu informieren. Sachsens Verbraucherschützer werden die Angelegenheit aufmerksam verfolgen. Bank- und Sparkassenkunden können dabei ihre Erfahrungen gern den Mitarbeitern der Verbraucherzentrale Sachsen mitteilen.
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