Vor 5 Jahren erlebten viele Anleger der WGS Wohnungsbaugesellschaft mbH (Stuttgart) eine bittere Stunde der Wahrheit. Sie mussten zur Kenntnis nehmen, dass die Liquiditätsprobleme der Gesellschaft so groß geworden waren, dass ein Gang zum Konkursrichter unvermeidbar war. Tausende Anleger, darunter auch viele Sachsen, bangen seitdem um ihr Geld. Es wurde in verschiedene WGS-Fonds, wie zum Beispiel in den Fonds Nr.33 Leinfelden-Echterdingen/Stuttgart-Möhringen investiert. Die Erwartungen hinsichtlich der finanziellen Vorteile aus diesem Engagement haben sich in aller Regel nicht erfüllt. Statt dessen zahlen viele Anleger Geld drauf. Die meisten Betroffenen wären froh, wenn sie sich auf dieses Geschäft nicht eingelassen hätten. In einigen Fällen kann sich diese Hoffnung jetzt tatsächlich noch erfüllen. Sachsens Verbraucherschützer bieten dazu ihren Expertenrat an.
Voraussetzung für eine mögliche Rückabwicklung des Geschäfts ist, dass der Vertrag seinerzeit in einer Haustürsituation abgeschlossen wurde und dass der Anleger in diesem Zusammenhang nicht korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. In diesen Fällen besteht auch Jahre später - und somit noch heute - ein Widerrufsrecht. Ein Widerruf wirkt sich in diesem Zusammenhang sowohl auf den Vertrag über den Fondsbeitritt als auch auf den damit verbundenen Darlehensvertrag aus. Damit muss das aufgenommene Darlehen nicht an die Bank zurückgezahlt werden. Dies haben zum Beispiel unlängst die Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe in einem Berufungsverfahren (AZ: 11 u 26/01 n.rk.) entschieden. Das Gericht verurteilte das kreditfinanzierende Institut, die Landesbank Baden-Württemberg, zur Rückabwicklung der Anlage in einem GbR-Fonds der mittlerweile nicht mehr existierenden WGS.
Betroffene sollten sich jetzt juristischen Rat in einer der 14 sächsischen Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen einholen. Dort kann geklärt werden, ob bei Vertragsabschluss tatsächlich eine Haustürsituation vorgelegen hat, ob die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war und welche Schritte jetzt eingeleitet werden können.
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