Am 09. April 2002 fällte der Bundesgerichtshof ein Urteil (AZ: XI ZR 91/99), das seitdem für viel Wirbel sorgt. Betroffen sind Verbraucher, die in den vergangenen Jahren - vorrangig aus Gründen der Steuerersparnis - eine Eigentumswohnung als Kapitalanlage erworben haben, die über eine Bank finanziert wird. Mit der Zeit stellte sich heraus, dass dies kein gutes Anlagegeschäft war. Viele Betroffene stehen heute vor dem finanziellen Ruin. Jahrelang suchten sie nach einem Ausweg aus der Misere. Ihre letzte Hoffnung lag beim Europäischen und beim Bundesgerichtshof, die nun beide entschieden haben. Danach ist unter bestimmten Bedingungen eine Rückabwicklung des Geschäfts möglich.
Euphorisch wurde das Urteil des EuGH begrüßt. Es zeigte sich jedoch schnell, dass der Teufel wieder einmal im Detail steckt. Im Kern geht es jetzt um die Frage, was passiert, wenn der Verbraucher seinen Darlehensvertrag widerruft. Und welche Auswirkungen hat dies auf den Immobilienkaufvertrag? Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet dazu jetzt in allen Beratungseinrichtungen ausführliche Rechtsberatungen an. Zudem wird ein 7-seitiges Informationsmaterial zum Preis von 7 Euro parat gehalten, welches auch für Rechtsanwälte, die bisher kaum mit der Materie vertraut waren, von Interesse sein kann.
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