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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

20.06.2002
Insolvenzlawine
Sachsens Verbraucherschützer beraten zu Ansprüchen von Verbrauchern

Deutschland wird gegenwärtig von einer Insolvenzlawine überrollt. Mehr und mehr sind Verbraucher davon betroffen, die bereits Vorauszahlungen an Firmen, die Insolvenz beantragen mussten, geleistet haben. So hatten Sachsens Verbraucherschützer in den letzten Tagen gehäuft Anfragen von Verbrauchern im Zusammenhang mit der in Insolvenz geratenen Deutschen Strom AG (DSA) mit Sitz in Hamburg. Sie wollten wissen, inwieweit sie verpflichtet sind, nunmehr an dem Vertrag mit dem Regionalversorger, hier Envia, an den sie “zurückgefallen” sind, festzuhalten und darüber hinaus verpflichtet sind, Entgelte doppelt zu zahlen.
Parallel dazu fragten viele Verbraucher bei den sächsischen Verbraucherschützern nach, die gegen das Unternehmen Teppich-Frick, gegen welches am 01.06.2002 der Insolvenzantrag eröffnet wurde, Ansprüche haben.

Insolvenzen sind somit ein aktuelles Beratungsgebiet auch der sächsischen Verbraucherschützer sowohl im Hinblick auf natürliche Personen, die eine Restschuldbefreiung für einen wirtschaftlichen Neuanfang suchen, als auch im Hinblick auf Verbraucher, die durch die Insolvenz eines Unternehmens geschädigt sind.

Die durch Firmeninsolvenzen geschädigten Verbraucher können sich mit ihren Fragen an eine der 14 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden oder montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr das Beratungstelefon unter der Nummer 0190 79 777 1 (1,24 €/Min.) anrufen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15360A.html