Jedes Jahr geraten Tausende Versicherungsnehmer in Streit mit Versicherungsgesellschaften. Dabei geht es in erster Linie um Entschädigungsleistungen, nicht gewährten Versicherungsschutz und vorzeitigen Ausstieg aus Verträgen. In der Auseinandersetzung mit dem Unternehmen kommt der Verbraucher erfahrungsgemäß allein nicht sehr weit. Den Weg zu Gericht scheuen jedoch viele Betroffene – nicht zuletzt auch wegen des zeitlichen Aufwandes und des Kostenrisikos. Seit Oktober 2001 gibt es jedoch für die Verbraucher eine neue, unabhängige Beschwerdeinstanz. Sie können sich zwecks einer außergerichtlichen Streitschlichtung an den Versicherungsombudsmann wenden. Das Verfahren selbst ist kostenlos. Viele Sachsen kennen diese Einrichtung noch nicht und kennen sich demzufolge auch nicht mit der Verfahrensordnung aus. Sachsens Verbraucherschützer wollen deshalb ab 01.Juli die Beschwerdeführer aktiv unterstützen und können von diesen auch mit der weiteren Beschwerdeführung beauftragt werden.
Im Rahmen der Versicherungsberatung besteht nun die Möglichkeit, zusammen mit einem Finanzdienstleistungsexperten die Beschwerde bzw. den rechtlichen Anspruch zu formulieren. Die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Sachsen können vorab beurteilen, ob es im konkreten Fall chancenreich ist, den Ombudsmann einzuschalten. Die sächsischen Verbraucherschützer werden gemeinsam mit dem Verbraucher das vorgegebene Beschwerdeformular ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen beifügen. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Ombudsmann erst dann einbezogen werden kann, wenn zuvor das Versicherungsunternehmen vom Verbraucher schriftlich zu einer Stellungnahme zum strittigen Sachverhalt aufgefordert wurde. Eine Entscheidung fällt der Streitschlichter dann nach Lage der Akten. Entscheidungen des Ombudsmanns sind für die Versicherungsunternehmen bis zu einem Streitwert von 5000 € verbindlich, nicht jedoch für den Verbraucher. Ihm steht auch weiterhin der Rechtsweg offen.
Viele Streitigkeiten konnten in den vergangenen Monaten so bereits geklärt werden. Nicht selten lenken die Versicherer im Verfahren auch schon vor einer Entscheidung des Ombudsmanns freiwillig ein.
Wer zunächst wissen will, in welchen Fällen der Versicherungsombudsmann eingeschaltet werden kann oder wer weitere Informationen zum Ablauf des Verfahren wünscht, kann sich auch eine telefonische Auskunft bei den sächsischen Verbraucherschützern holen. Dies ist immer montags, mittwochs und donnerstags zwischen 10.00 und 16.00 Uhr unter der Rufnummer 0190 79 777 2 (1,24 €/Min) möglich. Wer sich schon für eine Beschwerde beim Ombudsmann entschieden hat, kann sich ohne vorherige Terminvereinbarung mit seinen Vertragsunterlagen an jede Beratungseinrichtung der Verbraucherzentrale Sachsen wenden.
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