Wieder einmal wird an heißen Sommertagen über Sinn oder Unsinn von Sauerstoffwasser diskutiert. Es sieht aus wie Wasser, schmeckt wie Wasser soll aber mehr sein als Wasser: Tafelwasser, das mit Sauerstoff angereichert wird. Das Sauerstoffwasser „Active O2“ beispielsweise enthält nach Herstellerangaben die 15-fache Sauerstoffkonzentration von normalem Wasser. „Oxivit“ Sauerstoffwasser enthält 50 bis 70 Milligramm Sauerstoff pro Liter, die mittels der „neuen Husumer O2-Wirkformel“ in das Mineralwasser gelangt . In einem Liter Wasser lassen sich unter normalen Druckbedingungen bei Raumtemperatur normalerweise lediglich 20 mg Sauerstoff lösen.
Laut Anbieter soll das Sauerstoffwasser mehr Frische, Kraft und Lebensfreude bringen. Der neue Weg der Sauerstoffaufnahme soll demnach im Magen-Darm-Trakt Stoffwechselvorgänge fördern und dabei auch das Immunsystem stimulieren. „Leere Werbeversprechen oder seriöses Wellnessgetränk?", fragt Lebensmittelrechtsexpertin Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Aussagefähige Studien am Menschen, die die beworbenen Wirkungen belegen, fehlen. Und: Experten haben berechnet, dass trainierte Läufer bei hoher Anstrengung ihre Sauerstoff-Aufnahme durchs Atmen von 20 auf 500 g/h steigern. Was bringen da die 70 mg pro Liter Tafelwasser?“
Der Europäische Binnenmarkt macht"s möglich. Per Ausnahmegenehmigung ist Tafelwasser, dem bis zu 150 mg Sauerstoff zugesetzt wurden, nun auch offiziell in Deutschland marktfähig. Ob die Wirkversprechen zutreffen, spielt dabei keine Rolle. Lediglich zwingende Gründe des Gesundheitsschutzes können verhindern, dass ein Lebensmittel, das den deutschen lebensmittelrechtlichen Bestimmungen nicht entspricht, aber in einem anderen Mitgliedstaat schon verkauft werden darf, nicht auf den hiesigen Markt gelangen darf.
Bisher war Sauerstoff nur in beschränktem Umfang für technologische Zwecke bei der Herstellung von Getränken zulässig. Beim Sauerstoffwasser werden aber gerade ernährungsphysiologische, wenn nicht gar gesundheitliche Wirkungen beworben. Wenn diese aber wissenschaftlich nicht gesichert sind, liegt lebensmittelrechtlich eine Irreführung vor. Die sächsischen Verbraucherschützer fordern die in Sachsen für die Überwachung zuständigen Behörden auf, gegen solche Verstöße vorzugehen.
Verbrauchern ist zu raten: Den Sauerstoffstatus des Organismus über angereichertes Wasser zu verbessern, ist nicht nur teuer, sondern nach derzeitiger Kenntnis weder machbar noch notwendig. Deshalb ist kräftiges Durchatmen die preiswertere Alternative.
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