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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

30.07.2002
Insassen-Unfallversicherung: Trennung ohne Bedenken
Neues Schadensersatzrecht macht diese Versicherung ab 01. August endgültig überflüssig

Die Versicherungsbranche hatte ihren Kunden bisher häufig zum Abschluss einer Insassen-Unfallversicherung geraten. Ihr Argument dabei: Es werde gezahlt, wenn Mitfahrer bei einem unverschuldeten Unfall zu Schaden kämen. Diese Versicherung sei unwichtig, meinten dagegen die sächsischen Verbraucherschützer, weil die versicherten Fälle nur selten vorkommen. Im Regelfall liegt bei einem Verkehrsunfall ein Verschulden vor und dann haftet der Schuldige in unbegrenzter Höhe.

Durch das neue Schadensersatzrechtsänderungsgesetz wurde die Gefährdungshaftung des Kfz-Halters erweitert. Danach sind im Gegensatz zum bisherigen Recht ab 01. August 2002 auch unentgeltlich beförderte Insassen bei unverschuldeten Unfällen umfassend geschützt. Ihre Ansprüche werden künftig mit über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters reguliert werden. Dies wird unter anderem Eltern beruhigen, die nicht nur das eigene Kind, sondern auch die Freunde des Kindes zum Beispiel zum Training im Auto mitnehmen. Die Insassen-Unfallversicherung greift nur noch, wenn der Fahrer auf Grund einer eigenen Verletzung selbst Ansprüche hat. Dieses Risiko sollte jedoch besser mit einer maßgeschneiderten Berufsunfähigkeits- oder privaten Unfallversicherung abgedeckt werden.

Verbraucher, die bereits eine Insassen-Unfallversicherung haben, können getrost über eine Kündigung nachdenken. Eine ordentliche Kündigung ist - wie auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung - unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende möglich. Bei einem Fahrzeugwechsel kann das Vertragsverhältnis auch ohne Einhaltung dieser Fristen beendet werden.

Wer weitere Informationen zum Thema Kfz-Versicherungen sucht, findet bei den sächsischen Verbraucherschützern vertrauensvolle Ansprechpartner. Auf großes Interesse stößt dabei immer wieder der computergestützte Anbietervergleich zur Auswahl eines günstigen Angebotes. Da unter anderem wegen der gesetzlichen Veränderungen wieder mit steigenden Versicherungsprämien für nächstes Jahr gerechnet werden muss, erwarten die Verbraucherschützer im Herbst viele Nachfragen. Beratungen gibt es nicht nur in allen 13 Beratungseinrichtungen, sondern unter der Rufnummer 0190 79 777 2 (1,24 €/Min) montags, mittwochs und donnerstags zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr auch am Telefon.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15384A.html