Die Meldung über drastisch steigende Beiträge von voraussichtlich bis zu mehr als 10 Prozent im kommenden Jahr schreckt dieser Tage die privat Krankenversicherten auf.
Beitragserhöhungen sind auch in der privaten Krankenversicherung unumgänglich. Keinesfalls sollten Verbraucher darauf vorschnell mit einer Kündigung reagieren. Sonst kann es passieren, dass man plötzlich ohne jeglichen Krankenversicherungsschutz dasteht.
Versicherte, die mit einer Beitragserhöhung konfrontiert werden, können allerdings von dem Versicherer den Nachweis verlangen, dass die konkrete Beitragserhöhung tatsächlich berechtigt ist. Dies geht aus einer Entscheidung des OLG Hamm (AZ.: 2/HI/0 U 342/92) hervor. Diese richterliche Sicht wurde durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes (AZ.: 1 BvR, 2203/98) bestätigt. Fordert man von dem Krankenversicherer diesen Nachweis, sollte man zunächst dennoch den geforderten Mehrbetrag – wenn auch unter Vorbehalt – zahlen. Stellt man die Zahlung ein, riskiert man die Kündigung seitens des Versicherers.
Sollte sich im Ergebnis der Prüfung ergeben, dass die Beitragserhöhung in Ordnung ist, bleiben dem Versicherten dennoch ein paar Handlungsmöglichkeiten. Zu denken ist an die Streichung überflüssiger Leistungen, an die Erhöhung des Selbstbehaltes oder an einen Tarifwechsel. Ein Wechsel zu einer anderen Gesellschaft empfiehlt sich dagegen im Regelfall nicht.
Wer wissen will, welche Leistungen aus seinem Vertrag ohne große Sorgen gestrichen werden können, wie man noch Leistungen sinnvoll abspecken kann, was bei einem Tarifwechsel zu beachten ist und warum es keinen Sinn macht, zur Konkurrenz zu gehen, sollte sich ganz individuell beraten lassen. Sachsens Verbraucherschützer bieten in ihren 13 Beratungseinrichtungen ausführliche Beratungen zur privaten Krankenversicherung an. In Dresden, Chemnitz, Leipzig, Görlitz, Torgau und Zwickau besteht eine zusätzliche Beratungsmöglichkeit mittels computergestütztem Angebotsvergleich. Als Lektüre empfiehlt sich darüber hinaus die ca. 200-seitige Broschüre „Die private Krankenversicherung“. Sie ist zum Abholpreis von 9,20 € in den Beratungseinrichtungen erhältlich.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
