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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

09.08.2002
Banken mauern bei der Vergabe von Förderdarlehen
Verbrauchern werden Steine bei Nutzung von KfW-Fördermitteln in den Weg gelegt

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Berlin) gehört zu den großen deutschen Banken, die verschiedene Förderdarlehen mit günstigen Konditionen aufgelegt hat. Will ein privater Endverbraucher ein solches Darlehen nutzen, bekommt er aber das Geld nicht direkt von der KfW, sondern in aller Regel über seine Hausbank ausgereicht. Doch nicht immer läuft dies problemlos.
Den sächsischen Verbraucherschützern kommen immer wieder Verbraucherbeschwerden zu Ohren. So wird nicht immer ausreichend über die Programme der KfW informiert, oder es werden unzulässige Beratungsentgelte erhoben und Kleindarlehen - etwa über 5000 € - werden gar nicht erst vergeben. Förderkredite nach dem 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm werden mitunter erst ausgereicht, wenn die Photovoltaik-Anlage fertiggestellt ist und die Handwerker ihre Rechnung gelegt haben. Für den Bauherren kann dies unter Umständen bedeuten, dass er erst einmal mehr oder weniger vorfinanzieren muss. Doch nicht jeder hat das Geld.
In diesen Fällen bieten die Banken auch hauseigene Zwischenfinanzierungen an. Ein gutes Geschäft für das Kreditinstitut und ein schlechtes für den Verbraucher. Der KfW-Kredit nach dem 100.000-Dächer-Programm kostet aktuell nur effektiv 1,91 Prozent p.a., bei einem Kredit von Bank oder Sparkasse wird wohl eine 5 vor dem Komma stehen. Sollte die Bank die Fördermittel tatsächlich erst nach Beendigung der Baumaßnahme ausreichen wollen, ist es nach Meinung der Verbraucherschützer empfehlenswert, die Handwerkerrechnung gleich an die Hausbank weiterzureichen.

Das generelle Problem für den Verbraucher besteht darin, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Förderdarlehen gibt. Mauert ein Kreditinstitut bei der Vergabe von Kfw-Mitteln, kann man nichts erzwingen. So bleibt nur der Ausweg, es bei der Konkurrenz zu versuchen. Eine Variante auf kritikwürdige Vergabepraktiken Einfluss zu nehmen, besteht nach Ansicht der sächsischen Verbraucherschützer über die Information der Öffentlichkeit. Deshalb sollten Betroffene ihre Fälle der Verbraucherzentrale Sachsen melden. Auch die KfW ist an Problemfällen interessiert und wird im Rahmen des Möglichen versuchen, Einfluss zu nehmen.

Für das Gespräch mit der Hausbank ist es für den Verbraucher auf jeden Fall gut, wenn er bereits ausführlich über die Fördermittelprogramme der KfW informiert ist. Dann ist er gegenüber der Bank in einer besseren Verhandlungssituation. In allen 13 Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen kann man sich zu den Kreditprogrammen zur Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen und zur Finanzierung von Umweltinvestitionen ausführlich beraten lassen. Telefonische Informationen werden montags, mittwochs und donnerstags zwischen 10.00 und 16.00 Uhr unter der Rufnummer 0190 79 777 2 (1,24 €/Min.) ebenfalls gegeben.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15389A.html