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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

21.08.2002
Handwerkerrechnung teurer als veranschlagt
Verbraucherschützer informieren über Rechte der Verbraucher bei der Überschreitung von Kostenvoranschlägen

Trotz der Freude über erbrachte Handwerker- oder andere Dienstleistungen führen erhöhte Rechnungen häufig zum Streit zwischen Verbrauchern und Unternehmern. “Kostenvoranschläge sind in der Regel unverbindlich”, so die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich. Dennoch heißt das nicht, dass Kostenvoranschläge in beliebiger Höhe überschritten werden können. Überschreitungen sind bestenfalls in einer Grenze von 10% - 15% des veranschlagten Preises möglich. Derartige Erhöhungen werden dem Verbraucher nach Auffassung der Gerichte als vertretbar zugemutet.

Was ist nun, wenn der Unternehmer dem Verbraucher nach Abschluss der Arbeiten eine deutlich über das Vereinbarte hinausgehende Rechnung präsentiert? Zunächst muss geprüft werden, ob der Unternehmer seiner gesetzlich fixierten Pflicht, den Verbraucher unverzüglich zu informieren, wenn er feststellt, dass er mit den veranschlagten Kosten nicht hinkommt, nachgekommen ist. Hat er das nicht getan, so die Verbraucherschützer, hat man unter Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz. Das allerdings nur dann, wenn man beweisen kann, dass man bei rechtzeitiger Information rechtzeitig gekündigt hätte und dadurch, beispielsweise durch die Vergabe eines Auftrages an einen billigen Unternehmer, Kosten gespart hätte.
Andererseits kann es aber auch sein, dass man einen Schadensersatzanspruch hat, wenn ganz offensichtlich und für den Verbraucher auch beweisbar ist, dass der Unternehmer bei der Veranschlagung der Kosten bewusst niedrig kalkuliert hat, um den Auftrag zu erhalten. Ein Schadensersatzanspruch kommt hier allerdings wieder auch nur dann in Frage, wenn man beweisen kann, dass man andere zwar nicht ganz so günstige, aber reale Angebote ausgeschlagen hat. Das wiederum setzt voraus, dass vor der Auftragsvergabe tatsächlich mehrere Kostenvoranschläge eingeholt worden sind.

Wer mehr rund um das Thema "Kostenvoranschläge" wissen möchte, der kann sich bei Sachsens Verbraucherschützern Rat einholen. Dies ist in allen 13 Beratungs-stellen oder telefonisch unter 01907 97771 (1,24 €/Min.) immer montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 16 Uhr möglich.
Informationen darüber, wo sich die Beratungsstellen in Sachsen befinden und wie deren Öffnungszeiten sind, erhält man am Auskunftstelefon unter 01805 797777 (0,12 €/Min.) immer montags bis freitags von 9 – 16 Uhr oder auf der Homepage der Verbraucherzentrale Sachsen unter www.vzs.de.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link15395A.html